Rechts vor Links & ein Linksabbieger mit Gegenverkehr. Zwei Bilder, aber zwei verschiedene Regelungen?
Grundsätzlich hab ich eher keine Probleme mit der "Rechts vor Links"-Regelung. Auch verstehe ich, dass man als "Linksabbieger" entgegenkommende Fahrzeuge aus der Gegenfahrbahn durchfahren zu lassen hat.
Mein Anliegen betrifft Frage: "1.3.01-111-M"
1.) Der Blaue Pkw als am weitesten von Rechts kommende, hat natürlich Vorfahrt - will aber links abbiegen. Danach das Auto in der "Ich-Perpektive" und zu guter letzt der graue PKW. So weit so gut.
Aber, wieso muss der Blaue nicht seinen engegenkommenden Gegenverkehr (dem grauen Pkw) die durchfahrt ermöglichen?
Wenn aber der Blaue Pkw dies täte, würde ja der Graue als am weitesten Links stehender, als erstes fahren dürfen, was ja auch nicht stimmen kann.
Ich werde leider aus den Erläuterungen nicht schlauer, da sogar eine ähnliche situation bei Frage: 1.3.01-048-M gegeben ist, wo der Linkabbieger (Motorrad) bei einer "Rechts vor Link"- Situation wegen dem engegenkommenden Gegegnverkehr (Ich-Perspektive) zu warten hat. Wieso aber dann nicht im ersten Bild?
Worin liegt der Unterschied bzw was habe ich übersehen?
Ich hoffe sehr ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank im Vorraus
Liebe Grüße
