In unserem neuen Haus gibt es drei Mieter. Das Haus hat einen Fahrstuhl.
Wir Mieter waren sehr überrascht, als wir in den Nebenkosten für jede der drei Parteien 800 € nachzahlen mussten, zusätzlich zu den bereits angegebenen und im voraus bezahlten Nebenkosten für den Fahrstuhl.
Der Vermieter kann nur die TÜV Prüfung und die Wartung über die Nebenkosten abrechnen aber nicht die Reparaturen. Also sind die 2.400 € jährlich nur für Wartung.
Uns kommt das zuviel vor. Davon abgesehen wird der Fahrstuhl nur selten genutzt, wenn Einkäufe transportiert werden. Sonst laufen wir lieber.
Wir meinen, die Kosten müssten unterschiedlich sein, ob es 9 Stockwerke mit 27 Parteien sind oder 3 Wohnungen mit 4 Bewohnern.
Wir wollen der Sache nachgehen, auch mit dem Mieterschutzverein. Aber da wir alle mit dem Vermieter ein aussergewöhnlich schlechtes Verhältnis haben, wollte ich mal hier nachfragen, ob jemand dazu eine Meinung hat. Wissen ist Macht.
Wir müssen nämlich vom Vermieter den Vertrag verlangen, ob der nicht doch Reparaturen beinhaltet, was ja nicht erlaubt ist.
Frage:
- Sind 2.400 € für die Wartung (ohne Repraturen) eines Fahrstuhl für 3 Stockwerke ein normaler Preis?
- Hätten diese Kosten nicht von vorneherein in den Nebenkosten beinhaltet sein müssen?
Danke für Antworten.