Das ist eines der schwierigsten Themen bei Geringverdienern (€ 400.- Job) wie der Urlaub geregelt ist.
Grundsätzlich steht dies einmal im Arbeitsvertrag, den benötigt auch ein Geringverdiener.
Leider ist allerdings noch immer weit verbreitet, dass Geringverdiener keinen Vertrag haben, keinen bezahlten Urlaub bekommen und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Auf all dies besteht aber Anspruch.
Die Herausforderung bei der Urlaubsberechnung ist die, dass sehr unregelmäßig gearbeitet wird und teilweise nur auf Abruf. Es gibt also keine geregelte 40 Std.-Woche die man als Grundlage heranziehen kann.
In der Praxis kann man dann die geleisteten Stunden im letzten halben Jahr anschauen und als Berechnungsgrundlage nehmen.
Bsp.:
Jan. - Jun. = 180 geleistete Std. zu € 10,00 / Std.
180 / 6 Monate / 4,33 Wochen / 5 Tage = 1,39 Std. durchschn. Arbeitszeit pro Tag 1,39 Std. * € 10,00 = € 13,90 Urlaubsgeld je Urlaubstag
Wenn einem 6 Wochen Urlaub zustehen, so erhält man auch 6 Wochen Urlaub. Der Verdienst in dieser Zeit errechnet sich dann:
6 Wochen * 5 Arbeitstage * 1,39 Std. durchschn. Arbeitszeit * € 10,00 Stundenlohn = € 390,00
Wie gesagt ... ein weites Feld und beliebt für Auseinandersetzungen zwischen AG und AN, sowie bei den Arbeitsgerichten.
Anders sieht es aus wenn es feste Arbeitstage gibt. Es gibt auch sicherlich noch andere Interpretationen hier in der Community. Wir haben dies so angewendet, die Regelung hatte auch Bestand!