Dir steht die Vergütung der vollen ausgefallenen Zeit zu. Du bist so zu stellen, als ob Du an diesen Tagen gearbeitet hättest. Entschieden vom Bundesarbeitsgericht AZ.: 5 AZR 417/01 Urteil vom 14.08.2002
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Das geht blitzschnell mit der Fliege und der Eiablage :)
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2 Spiele, also Hin- und Rückspiel. Wertung wie bei internationalen Pokalspielen, also Punkte und Tore. Bei Punkt- und Torgleichheit wiegen auswärts geschossene Tore mehr.