Das kann man machen, dann wird es aber schwer. Für Medizin braucht man einen Notendurchschnitt von 1,0..... wenn du erst nach der 10. anfängst fehlt dir da schon mal Latein. Ich kann dir nur abraten solange zu warten. Auf der neuen Schule lernst du neue Freunde kennen und den Kontakt zu den jetzigen Freunden kannst du doch trotzdem halten.

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Vertragswesen ist ein schwieriges Gebiet. Ich würde einen Anwalt befragen. Rein aus Intuition würde ich sagen, Vertrag ist Vertrag und ist deshalb rechtswirksam. Der Arbeitgeber hat ja auch deinem Wunsch entsprochen zu zusätzlichen Ausgaben. Natürlich könnte er die Kosten auch auf deinen Nachfolger umlegen, der dann ja das Auto übernimmt. Vielleicht solltest du das Auto übernehmen, dann hast du wenigstens etwas von den zusätzlichen Kosten und kannst es eventuell selbst verkaufen.

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Wo ist das Problem? Das Einzige was fehlt ist der Zertifikat. Du sprichst doch gut deutsch, dann mach doch das Zertifikat. In Deutschland braucht man immer Beweise in Schriftform :-)

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Der Makler der verkauft bekommt eine Provision. Wenn kein Alleinauftrag vorliegt..... das scheint in diesem Fall ja nicht so zu sein. Nur wenn ein Kaufvertrag zustande kommt ist die Provision fällig.

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Die Bürgschaft läuft solange das Darlehen nicht bezahlt ist, für 5 - 10 Jahre mindestens. Dann können die Eltern selbst nicht an ihr gespartes Geld. Das sollte man sich gut überlegen, einen Eintrag ins Grundbuch halte ich für einfacher, weil dann das Bargeld nicht blockiert ist. Alles natürlich nur unter der Voraussetzung das die Eltern nicht an verkaufen denken.

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Aufkleber an den eigenen Briefkasten und fertig.

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Sonstige.. ;)

Die sind alle IN.... Aber so kauft Frau doch keine Tasche, die muss dir gefallen. Willst du die gleiche Tasche haben wie alle anderen? Wie langweilig......

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KAUTION NICHT KOMPLETT ZURÜCK BEKOMMEN

hallo

und zwar bin ich umgezogen( am 27.04 bin ich aus der wohnung raus miete musste ich ab dem 8.april zahlen also knapp 19 Tage hab ich dort gewohnt ) mein alter mieter hat mir heute nun die kaution überwiesen es waren 108 EURO kautionshöhe war 320 EURO mit dem argument ich hätte noch miete zahlen müssen für 19 Tage also ich muss noch erklären

ich habe im betreuten wohnen gewohnt bis 18 am 8. april wurde ich 18 und die jugendhilfe wurde beendet und ich durfte von derenseite also von der einrichtung her noch solange dort wohnen bis ich eine wohnung hätte erstens wurde mir nur ein zettel gegeben fürs arbeitsamt das diese die miete übernehmen sollte aber das arbeitsamt hat die miete damals noch abgelehnt ich leb ja momentan von nichts da arbeitslosengeld 2 beantragt ist seit 27. april und bis heute noch keine entscheidung gefallen ist ich gehe zurzeit in die schule habe auch bafög beantragt aber da ich nur in die schule gehe reicht das nicht als bedarfsgrund die miete übernimmt momentan meine oma ist auch bürgin aber die kann auch nicht mehr die miete übernehmen das muss doch langsam mal das amt übernehmen oder nicht ? und ich brauch das geld von meiner einrichtung das war ja mein angespartes geld ( die haben dies behalten als kaution) es war so wir haben 350 Euro im monat bekommen mit abzügen und haben halt immer 50 Euro die Woche erhalten und der Rest wurde angespart und wir sollten das 1 tag bevor wir 18 werden erhalten. soll ich einen anwalt einschalten mit meiner familie wegen eines vergleiches die wohnung wo ich damals gelebt habe war niemals 200 euro für 19 tage wert ich war da eh nur zum schlafen nie gekocht oder kühlschrank benutzt in der WG ich hab damals als bei freunden rumgehockt und auch geschlafen als dort

danke für eure hilfe im vorraus

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Mietvertrag ist Mietvertrag, ob du da nun gut geschlafen hat, den Kühlschrank benutzt usw. ist vollkommen egal. Miete muss bezahlt werden, ist vielleicht teuer, aber so ist das nun einmal. Das von der Kaution abzuziehen ist ok, du bekommst es ja wohl von der Arge zurück, wenn dein Antrag durch ist. Geh da nochmal hin und mach Druck, dann geht es vielleicht schneller voran.

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Verstehe ich das richtig? Du wohnst zur Miete bei deinem Ex? Na dann wäre es selbstredent in Ordnung, wenn bei der Gewinnausschüttung diese Schulden beglichen werden. Zum Zugewinnausgleich gehört das aber nicht, das sind Mietschulden, diese Einnahme muss er/sie ja versteuern als Einkommen.

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Du kannst dir dein Zeugnis auch selbst schreiben. Die müssen das akzeptieren. So würde ich es machen.

Der Betrieb ist verpflichtet nichts weg zu lassen und objektiv zu urteilen.

Ich würde es so schreiben...

mit dem von Ihnen erstellten Arbeitszeugnis bin ich nicht einverstanden und bitte um Nachbesserung. Es fehlen Beurteilungen zu folgenden von mir regelmäßig ausgeführten Arbeiten:

1. 2. usw.

Außerdem möchte ich Sie bitten die bereits getroffenen Bewertungen zu überarbeiten, da die abgegeben Beurteilungen meinen Leistungen nicht gerecht werden.

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Das kann man doch gar nicht pauschal beantworten. Bei mir z. B. war das ein Kinderspiel, meine Weisheitszähne hatten nur eine Wurzel, das ging ratz fatz und hat gar nicht weh getan. Mach dich nicht verrückt, es wird ja betäubt, dann tut es auch nicht weh. Das mit dem Kopf hin und her schmeißen verweise ich auch mal ins Land der Fabeln. Ungewöhnlich finde ich lediglich das gleich alle 4 gezogen werde. Du willst ja hinterher auch essen können, da wäre es schon praktischer erst nur eine Seite oben und unten zu ziehen, damit die andere Seite zum kauen bleibt.

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Die Gesetze hierzu wurden ja angepasst. Die Wohnung muss besenrein und bewohnbar sein. Es wird ja ein Übergabeprotokoll erstellt, darin werden solche Sachen festgestellt und protokolliert. Lass es dir quittieren bei der Übergabe, dann kann dir nichts passieren.

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Es ist wohl nicht aus Edelstahl, sonst würde es nicht rosten. Das können aber auch Wasserflecken sein, die kommen wenn das Trocknen nicht hinhaut. Rost ist schon noch was anderes, das würdet ihr schmecken.

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