Das kann man machen, dann wird es aber schwer. Für Medizin braucht man einen Notendurchschnitt von 1,0..... wenn du erst nach der 10. anfängst fehlt dir da schon mal Latein. Ich kann dir nur abraten solange zu warten. Auf der neuen Schule lernst du neue Freunde kennen und den Kontakt zu den jetzigen Freunden kannst du doch trotzdem halten.
Vertragswesen ist ein schwieriges Gebiet. Ich würde einen Anwalt befragen. Rein aus Intuition würde ich sagen, Vertrag ist Vertrag und ist deshalb rechtswirksam. Der Arbeitgeber hat ja auch deinem Wunsch entsprochen zu zusätzlichen Ausgaben. Natürlich könnte er die Kosten auch auf deinen Nachfolger umlegen, der dann ja das Auto übernimmt. Vielleicht solltest du das Auto übernehmen, dann hast du wenigstens etwas von den zusätzlichen Kosten und kannst es eventuell selbst verkaufen.
Wo ist das Problem? Das Einzige was fehlt ist der Zertifikat. Du sprichst doch gut deutsch, dann mach doch das Zertifikat. In Deutschland braucht man immer Beweise in Schriftform :-)
Der Makler der verkauft bekommt eine Provision. Wenn kein Alleinauftrag vorliegt..... das scheint in diesem Fall ja nicht so zu sein. Nur wenn ein Kaufvertrag zustande kommt ist die Provision fällig.
Die Bürgschaft läuft solange das Darlehen nicht bezahlt ist, für 5 - 10 Jahre mindestens. Dann können die Eltern selbst nicht an ihr gespartes Geld. Das sollte man sich gut überlegen, einen Eintrag ins Grundbuch halte ich für einfacher, weil dann das Bargeld nicht blockiert ist. Alles natürlich nur unter der Voraussetzung das die Eltern nicht an verkaufen denken.
Aufkleber an den eigenen Briefkasten und fertig.
Die sind alle IN.... Aber so kauft Frau doch keine Tasche, die muss dir gefallen. Willst du die gleiche Tasche haben wie alle anderen? Wie langweilig......
Mietvertrag ist Mietvertrag, ob du da nun gut geschlafen hat, den Kühlschrank benutzt usw. ist vollkommen egal. Miete muss bezahlt werden, ist vielleicht teuer, aber so ist das nun einmal. Das von der Kaution abzuziehen ist ok, du bekommst es ja wohl von der Arge zurück, wenn dein Antrag durch ist. Geh da nochmal hin und mach Druck, dann geht es vielleicht schneller voran.
Pflichtmitglied in der BG wird man erst mit Angestellten.
Verstehe ich das richtig? Du wohnst zur Miete bei deinem Ex? Na dann wäre es selbstredent in Ordnung, wenn bei der Gewinnausschüttung diese Schulden beglichen werden. Zum Zugewinnausgleich gehört das aber nicht, das sind Mietschulden, diese Einnahme muss er/sie ja versteuern als Einkommen.
Anrufen und absagen. Ist ja kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Du kannst dir dein Zeugnis auch selbst schreiben. Die müssen das akzeptieren. So würde ich es machen.
Der Betrieb ist verpflichtet nichts weg zu lassen und objektiv zu urteilen.
Ich würde es so schreiben...
mit dem von Ihnen erstellten Arbeitszeugnis bin ich nicht einverstanden und bitte um Nachbesserung. Es fehlen Beurteilungen zu folgenden von mir regelmäßig ausgeführten Arbeiten:
1. 2. usw.
Außerdem möchte ich Sie bitten die bereits getroffenen Bewertungen zu überarbeiten, da die abgegeben Beurteilungen meinen Leistungen nicht gerecht werden.
Kommt ein bisschen aufs Dokument an. Geburtsurkunden beim Standesamt..... Andere beim Gericht usw. Infos reichen nicht aus für eine gute Antwort.
Das kann man doch gar nicht pauschal beantworten. Bei mir z. B. war das ein Kinderspiel, meine Weisheitszähne hatten nur eine Wurzel, das ging ratz fatz und hat gar nicht weh getan. Mach dich nicht verrückt, es wird ja betäubt, dann tut es auch nicht weh. Das mit dem Kopf hin und her schmeißen verweise ich auch mal ins Land der Fabeln. Ungewöhnlich finde ich lediglich das gleich alle 4 gezogen werde. Du willst ja hinterher auch essen können, da wäre es schon praktischer erst nur eine Seite oben und unten zu ziehen, damit die andere Seite zum kauen bleibt.
Faberge Eier? Hättest du auch lesen können wenn du mit der Maus drüber fährst.
Facebook spinnt oft. Das ist dann irgendwann wieder weg. Hatte ich auch schon öfters, du hast keine Nachrichten. Also Ruhe bewahren, ist doch nur Facebook.....
Die Gesetze hierzu wurden ja angepasst. Die Wohnung muss besenrein und bewohnbar sein. Es wird ja ein Übergabeprotokoll erstellt, darin werden solche Sachen festgestellt und protokolliert. Lass es dir quittieren bei der Übergabe, dann kann dir nichts passieren.
Ich glaube nicht, das es da einen Unterschied zu heute gibt. Damals waren es ja keine Klassiker, sondern Moderne.
Ja kann man, aber nur in der vorgeschriebenen Umtauschzeit, ich denke 2 Wochen. Danach nicht mehr.
Es ist wohl nicht aus Edelstahl, sonst würde es nicht rosten. Das können aber auch Wasserflecken sein, die kommen wenn das Trocknen nicht hinhaut. Rost ist schon noch was anderes, das würdet ihr schmecken.