Ab einer voraussichtlichen Verspätung von 20 Minuten, ist die Zugbindung aufgehoben. Man kann sogar einen höherwertigen Zug nehmen und muss keinen Aufpreis zahlen(1), bei einem ICE natürlich schlecht möglich da schon der höchstwertigste Zug in DE. Ausgenommen sind hier Züge mit expliziter Reservierungspflicht (ICE Sprinter).

Niemand erwartet, das ihr 60 Minuten in der Kälte auf einen Zug wartet, die Ansage des Bahnbediensteten war hier doch etwas forsch und wohl auch unüberlegt.

(1) Wenn doch ein Aufpreis vom Zugbegleiter verlangt wird, ist dieser Erstattungsfähig, der Zugbegleiter kann nicht über jede Verspätung jedes Zuges von einem Bahnhof durch den sein Zug fährt wissen. Das wäre wie von einem T-Techniker zu verlangen, das er genau weiß, wo in DE gerade ein Kabel kaputt ist.

Evtl. neu gekaufte Fahrkarten, werden im Normalfall vom Servicecenter Fahrgastrechte erstattet und die Erstfahrkarte sogar je nach Verspätung des Ursprünglichen Zuges noch entschädigt. Also auf jeden Fall ein Fahrgastrechte-Formular(FGF) ausfüllen und abschicken.

Natürlich ist es auch Sinnvoll sich, wenn möglich, eine Bestätigung über solche Verspätungen geben zu lassen (Stempel/Zange auf dem FGF). Diese bekommt man auch noch bis zu 3 oder sogar 5(?) Tage nach dem Vorfall am DB-Service-Point. Schlaue Vielfahrer wie ich, haben immer ein FGF dabei und lassen es sich noch vom Zugbegleiter im betroffenen Zug abstempeln.

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