Hallo CrazyZukunft,

ich schliesse mich den bisher getroffenen Aussagen zum Teil an. Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit steht jedem zu, der aus der Arbeitslosigkeit heraus den Weg in die Selbständigkeit geht.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Gründungswillige im Minimum einen Tag arbeitslos gemeldet ist (bzw. noch wenigstens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat).

Trifft diese Grundvoraussetzung zu, kann er mit einem stimmigen und aussagefähigen Businessplan erfolgreich den Zuschuss beantragen.

Der Zuschuss wird zuerst für 9 Monate gewährt (die Höhe richtet sich nach individuellen Voraussetzungen) und kann dann nocheinmal für 6 Monate über den Betrag von 300 Euro (Zuschuss zur Sozialversicherung) verlängert werden.

Diese - und einige andere Informationen - stehen unter www.der-eigene-businessplan.de zum kostenlosen und unverbindlichen Download bereit.

Der Download kann ohne Anmeldung oder Registrierung durchgeführt werden.

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Hallo ssylviii,

ich würde nicht sagen, dass es schwer ist - der Schritt in die Selbständigkeit sollte aber gut überlegt und vorbereitet sein.

Raimund1 hat recht; viele schaffen es nicht, weil sie zwar eine gute Idee und vielleicht ein gutes Produkt haben, aber dem kaufmännischen Bereich nicht genügend Aufmerksamkeit schenken.

Bevor dieser Schritt gegangen wird, muss auf alle Fälle ein stimmiger Businessplan erstellt werden. Mit einem fundierten und gut durchdachten Businessplan (den man selber erstellen sollte und nicht fertig kauft)sichert man diesen Schritt in der Theorie schon einmal umfänglich ab.

Unter www.der-eigene-businessplan.de steht ein kostenloser Leitfaden zu diesem Thema zum Download bereit.

Der Download kann ohne Registrierung oder Anmeldung durchgeführt werden.

Viel Spaß und Erfolg.

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Hallo Pusztagirl,

wenn die vereinbarte Leistung vom Selbständigen erbracht wird (was normalerweise über einen Vertrag geregelt wird), liegt es alleine im Ermessen des Selbständigen, ob er danach oder parallel Urlaub macht.

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Hallo SunshineAE,

es gibt nur recht wenige Gründe, warum die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gründungszuschuss ablehnen kann.

Einer der Gründe ist, dass das Gründungsvorhaben nicht ausreichend über einen stimmigen Businessplan dargestellt wird und die fachkundige Stellungnahme fehlt.

Ein anderer Grund ist, dass der Weg in die Selbständigkeit gestartet wird, bevor dies mit der Agentur für Arbeit besprochen wurde, d.h., wenn selbständige Arbeiten ausgeführt werden, bevor der Antrag gestellt wird, führt dies zur Ablehnung.

Ein Leitfaden, der sich mit diesem Thema beschäftigt, steht kostenlos und unverbindlich unter www.der-eigene-businessplan.de zum Download zur Verfügung.

Der Download kann ohne Registrierung oder Anmeldung durchgeführt werden.

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Hallo aniko90,

die Antwort auf Deine Frage ist ja - es gibt finanzielle Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit.

In einem vorstehenden Artikel ist es bereits angeklungen. Die Agentur für Arbeit unterstützt auch heute noch diesen Schritt über den sogenannten Gründungszuschuss.

Voraussetzung zur Erlangung des Zuschusses ist es, dass die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus gestartet wird; dies bedeutet, dass der Gründer mindestens 1 Tag arbeitslos gewesen sein muss.

Ein Grund zur Ablehnung des Gründungszuschusses ist, wenn der Gründer vor dem Antrag bei der Agentur für Arbeit bereits selbständig arbeitet (dies ist unbedingt zu beachten).

Der Zuschuss beträgt zwischen 60 % und 67 % (wenn eigene Kinder im Haushalt leben)des letzten Nettoeinkommens - maximal gedeckelt ist dieser Betrag jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenze.

Additiv werden 300 Euro Hilfe zur Sozialversicherung gewährt.

Diese Informationen - und viele andere nützliche dazu - gibt der Leitfaden "Selbständigkeit - eine Alternative", der kostenlos und unverbindlich unter www.der-eigene-businessplan.de herunter geladen werden kann.

Der Download ist ohne Anmeldung oder Registrierung möglich.

Viel Erfolg auf dem anstehenden Weg.

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Die Agentur für Arbeit unterstützt unter bestimmten Umständen den Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit.

Eine Grundvoraussetzung dafür ist die Vorlage eines stimmigen Businessplanes.

Was ein Businessplan beinhalten muss und wie er aufzubauen ist, kann man über das Internet aus vielen Quellen erfahren.

Ein umfangreicher Leitfaden zu diesem Thema steht unter www.der-eigene-businessplan.de zum kostenlosen und unverbindlichen download zur Verfügung.

Der Download ist ohne Registrierung oder Anmeldung machbar.

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Hallo huyby,

der vorstehenden Meinung schliesse ich mich voll und ganz an.

Seinen Businessplan für den Weg in die Selbständigkeit sollte man selber schreiben.

Ein gut strukturierter und ausgearbeiteter Businessplan führt den potentiellen Gründer gezielt zu den relevanten Fragen.

Darüber hinaus kann man einen guten Businessplan später auch dazu hernehmen, sein Controlling aufzubauen.

Unter www.der-eigene-Businessplan.de steht ein kostenloser Leitfaden zu dieser Themenstellung zum Download bereit.

Der Download kann ohne Anmeldung oder Registrierung vorgenommen werden.

Viel Erfolg.

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Hallo konrad87,

ich schliesse mich uneingeschränkt der Aussage an "ein Businessplan muss selber erarbeitet und geschrieben werden".

Ein gut strukturierter und ausgearbeiteter Businessplan führt den potentiellen Gründer durch den kompletten Themenkomplex, der vor einer Gründung bearbeitet werden muss.

Unter www.der-eigene-businessplan.de steht ein kostenloser Leitfaden zur Verfügung, der dieses Thema behandelt.

Der Leitfaden kann ohne Anmeldung oder Registrierung herunter geladen werden.

Viel Erfolg.

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Hallo,

unter www.der-eigene-businessplan.de steht ein Leitfaden zum Download zur Verfügung, der Hinweise, Informationen und Anleitungen gibt, wie ein gut strukturierter Businessplan aufgebaut sein muss.

Der Leitfaden kann unverbindlich und kostenlos - ohne Anmeldung und Registrierung - bezogen werden.

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Hallo Masallah19,

teilweise kann ich mich den Vorredner nur anschliessen.

Es ist unglaublich wichtig, sich im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, ob ein Geschäftskonzept tragfähig ist.

Tragfähigkeit heisst in diesem Zusammenhang, dass das Konzept in einem überschaubaren Zeitrahmen zu einer wirtschaftlichen Unababhängigkeit führt.

Um dies zu erarbeiten und um dies zu dokumentieren, wird in aller Regel ein Businessplan geschrieben. Ein gut strukturierter und aufgebauter Businessplan ist - neben der Eigenbetrachtung über die Wirtschaftlichkeit - Voraussetzung, um z.B. Zuschüsse zu bekommen.

Eine Möglichkeit der Bezuschussung ist hierbei der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.

Wie solch ein Businessplan aufzubauen ist, und was man in Bezug auf die Beantragung des Gründungszuschusses beachten muss, kann in einem kostenlosen und unverbindlichen Leitfaden unter www.der-eigene-businessplan.de nachgelesen werden.

Dieser Leitfaden kann ohne Anmeldung oder Registrierung herunter geladen werden.

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Hallo,

soweit mir bekannt, ist die längste Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen 10 Jahre.

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Hallo magicga,

ich kann mich nur der Antwort von FlyingTaxi anschliessen.

Der Schritt in diese Richtung lohnt sich, wenn es funktioniert und wirtschaftlich gut geplant und durchdacht ist.

Vorschnell oder aus einer Laune heraus sollte man es nicht angehen.

Ein guter Leitfaden über relevante Fragen hierzu steht unter www.Der-eigene-Businessplan.de zur Verfügung. Er kann kostenlos und unverbindlich (auch ohne Registrierung oder Anmeldung) herunter geladen werden.

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Hallo Alfgetier,

den Existenzgründerpass gibt es zwar nicht flächendeckend in Deutschland, aber doch in einigen Regionen.

Auskunft erteilen die jeweiligen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die zuständigen Handelskammern (HWK) ob in der relevanten Region diese Art der Unterstützung gewährt wird.

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Hallo Ronin,

unter www.Der-eigene-Businessplan.de steht ein kostenloser und unverbindlicher Leitfaden zum Thema Selbständigkeit und Businessplan zum Download zur Verfügung.

Kurz gefasst müssen nachstehende Fragen in einem stimmigen Businessplan dargestellt werden:

  • Zusammenfassung der Geschäftsidee
  • Art des Unternehmens und seine Organisationsform
  • Beschreibung Gründungsvorhaben
  • Markteinschätzung
  • Leistungsangebot
  • Standort des Unternehmens
  • Wettbewerb
  • Mitarbeiter
  • Werbung, Marketing, Vertrieb
  • Chancen
  • Risiken
  • Unternehmensziele
  • Finanzierung , Kapitalbedarf
  • Lebenslauf des Gründers

Darüber hinaus wird durch die Erstellung eines guten Businessplanes ebenfalls die Tragfähigkeit einer Geschäftsidee dokumentiert. Dies erfolgt u.a. durch eine fundierte Finanzplanung, die Auskunft gibt über Umsatz, Investitionen und Kosten, Liquidität, Rentabilität und Kapitalbedarf.

Viel Spaß und Erfolg beim Bearbeiten.

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Hallo RenAle,

die Seite www.Der-eigene-Businessplan.de liefert zu dieser Frage kostenlose und unverbindliche Informationen.

Dort kann ein kompletter Leitfaden zum Thema "Selbständigkeit" herunter geladen werden (ohne Registrierung und Anmeldung).

Der Leitfaden enthält Erläuterungen, wie ein Businessplan aufgebaut sein sollte und welche Punkte zu beachten sind, um den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zu bekommen.

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Hallo Sabine2009,

nein, das stimmt nicht.

Bewertet wird jedoch die Tragfähigkeit einer Geschäftsidee, d.h., die ARGE schaut sich an, ob das Vorhaben stimmig ist und auf wirtschaftlich kalkulierbaren und planbaren Größen beruht.

Hierfür wird i.a.R. eine Tragfähigkeitsbescheinigung eingefordert; eine sach- und fachkundige Stelle muß einem Gründungswilligen aufgrund eines ausgearbeiteten Businessplanes bestätigen, dass das Vorhaben gut durchgeplant und gerechnet ist und das es sich in einem vernünftigen Zeitrahmen selber trägt.

Wie dies alles zusammenspielt und was dabei zu beachten ist, kann man sich unter www.Der-eigene-Businessplan.de anschauen.

Dort steht auch ein Leitfaden zum kostenlosen und unverbindlichen Download zur Verfügung (der Download kann ohne Anmeldung oder Registrierung vorgenommen werden).

Gruß und viel Spaß beim Planen.

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Hallo lausmaedele,

ich würde mir an Deiner Stelle auch Gedanken darüber machen, wie die Arge Deinen Weg in die Selbständigkeit finanziell unterstützen würde.

Hierzu gibt es einiges, was man beachten sollte.

Unter www.Der-eigene-Businessplan.de steht ein Leitfaden zur Verfügung, der sich u.a. mit diesem Thema beschäftigt.

Viel Spaß und Erfolg auf dem Weg in die Selbständigkeit.

Gruß

GKreo

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Hallo barbie 1985,

"papiertechnisch" würde ich mit einem Businessplan anfangen. Ein gut formulierter und durchdachter Businessplan ist die beste Voraussetzung, um den Weg in die Selbständigkeit vorzubereiten.

Durch die Erstellung eines fundierten Businessplanes werden bei einem Gründungsvorhaben die wichtigen Erfolgsfaktoren auf dem Weg in die Selbständigkeit bearbeitet.

Hierdurch erfolgt - bei der Verwendung einer guten Struktur - eine Fokussierung auf das Wesentliche.

Ein guter Businessplan weißt deshalb Informationen und Angaben zu folgenden Themen auf:

  • Zusammenfassung der Geschäftsidee
  • Art des Unternehmens und seine Organisationsform
  • Beschreibung Gründungsvorhaben
  • Markteinschätzung
  • Leistungsangebot
  • Standort des Unternehmens
  • Wettbewerb
  • Mitarbeiter
  • Werbung, Marketing, Vertrieb
  • Chancen
  • Risiken
  • Unternehmensziele
  • Finanzierung , Kapitalbedarf
  • Lebenslauf des Gründers

Darüber hinaus wird durch die Erstellung eines guten Businessplanes ebenfalls die Tragfähigkeit einer Geschäftsidee dokumentiert. Dies erfolgt u.a. durch eine fundierte Finanzplanung, die Auskunft gibt über Umsatz, Investitionen und Kosten, Liquidität, Rentabilität und Kapitalbedarf

Desweiteren ist ein guter Businessplan auch Voraussetzung, um Unterstützungs- und Fördergelder zu beantragen.

Unter www.der-eigene-Businessplan.de wird ein kostenloser Leitfaden zu diesem Thema bereitgestellt.

Viel Erfolg bei der Bearbeitung Deiner offenen Themen wünscht

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Hallo BleudeQ,

den bisher gegebenen Antworten kann ich mich nicht zu 100 % anschliessen.

Sicherlich ist es richtig, dass die Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die beste ist.

Was jedoch im einzelnen, individuellen Fall an Auswirkungen bei einer nicht freiwilligen Weiterversicherung, sollte man über den Versicherungsträger abklären lassen.

Hierzu gibt es die Möglichkeit, sich z.B. von einem sog. Rentenältesten kostenlos und unverbindlich beraten zu lassen. Diese Personen nehmen in aller Regel eine "Kontoklärung" des jeweiligen Rentenkontos vor und geben dann einen objektiven Rat zur persönlichen Situation. Vorteil einer Beratung durch einen Rentenältesten ist, dass dieser vollkommen unabhängig und frei berät.

Unabhängig von dieser Kontenklärung und dem bisher erlangten Anspruch auf Altersrente (der unter bestimmten Voraussetzungen nicht verfällt, das ist richtig), besteht aber auch der Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die ja vor dem Rentenalter bereits (was keiner wünscht, aber trotzdem passieren kann)in Anspruch genommen werden kann.

Dieser Anspruch verfällt aber, wenn man sich nicht weiter freiwillig versichert.

Der derzeitige niedrigste Beitrag der freiwilligen Weiterversicherung liegt bei ca. 80 Euro im Monat.

Ob sich dies rechnet oder nicht, würde ich von einer Beratung durch einen Fachmann (wie z.B. dem Rentenältesten) abhängig machen.

Kontakt zu einem Rentenältesten bekommt man über die eigene Gemeinde- / Stadtverwaltung. In aller Regel beraten diese Personen in öffentlichen städtichen Räumen.

Einfach mal auf der Gemeinde anrufen und nach einem Termin fragen - das kostet nichts, bewahrt einen aber vor einem Fehler.

Weitere Hintergründe zur Selbständigkeit sind im Moment unter www.der-eigene-Businessplan.de in einem kostenlosen Leitfaden nachzulesen.

Gruß

GKreo

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