Hallo CrazyZukunft,
ich schliesse mich den bisher getroffenen Aussagen zum Teil an. Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit steht jedem zu, der aus der Arbeitslosigkeit heraus den Weg in die Selbständigkeit geht.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Gründungswillige im Minimum einen Tag arbeitslos gemeldet ist (bzw. noch wenigstens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat).
Trifft diese Grundvoraussetzung zu, kann er mit einem stimmigen und aussagefähigen Businessplan erfolgreich den Zuschuss beantragen.
Der Zuschuss wird zuerst für 9 Monate gewährt (die Höhe richtet sich nach individuellen Voraussetzungen) und kann dann nocheinmal für 6 Monate über den Betrag von 300 Euro (Zuschuss zur Sozialversicherung) verlängert werden.
Diese - und einige andere Informationen - stehen unter www.der-eigene-businessplan.de zum kostenlosen und unverbindlichen Download bereit.
Der Download kann ohne Anmeldung oder Registrierung durchgeführt werden.