Ja, solltest aber vorher mit einem Anwalt darüber sprechen, oder direkt zur Polizei gehen und es dort ansprechen.

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Das ist eingendlich ganz einfach:

Die Aktivität (A) wird in Becquerel (Bq) gemessen und 1 Bq entspricht 1 Kernzerfall pro Sekunde (1Bq=1s^-1 = 1/1sec). Also musst du die 12000 Kernzerfälle durch die 6 Sekunden teilen:

A=Aktivität

N=Anzahl der Zerfälle

t=Zeit

A=N/t

Einsetzen:

A=12000/6

A=2000

und da schon vorher die Zeit in Sekunden angegeben wurde kannst du als Einheit Becquerel (Bq) verwenden:

A=2000 Bq

Greetings

GERoesti

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Das ist eingendlich ganz einfach:

Die Aktivität (A) wird in Becquerel (Bq) gemessen und 1 Bq entspricht 1 Kernzerfall pro Sekunde (1Bq=1s^-1 = 1/1sec). Also musst du die 12000 Kernzerfälle durch die 6 Sekunden teilen:

A=Aktivität

N=Anzahl der Zerfälle

t=Zeit

A=N/t

Einsetzen:

A=12000/6

A=2000

und da schon vorher die Zeit in Sekunden angegeben wurde kannst du als Einheit Becquerel (Bq) verwenden:

A=2000 Bq

Greetings

GERoesti

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Nein, dass ist nicht erlaubt, denn du bist nicht selbst handgreiflich geworden. Er hätte dir nur Handschellen anlegen dürfen, um dich in eine Zelle zum Ausnüchtern zu stecken. Darauf hätte er dich wegen "Beamtenbeleidigung anzeigen können. Vielleicht solltest du noch einen Anwalt zu Rate ziehen.

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Am bestem: keinen Alkohol trinken, aber dies sicher nicht in deinem Interesse liegt: einfach mal nachdenken, ob es jetzt noch Sinn macht etwas dazu zu sagen und im Zweifelsfall einfach Klappe zu. ;-P

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  1. Schon Neuinstallation versucht?
  2. Wenn du Win Vista oder 7 hast, schon als Administrator gestartet? (egal ob x86/32 oder x64)
  3. google doch mal, habs gleich gefunden: http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=164683

 

 

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Eigendlich gar nichts, denn sie dürfen weder beim Einwohnermeldeamt dein richtiges Alter anfragen, noch bist du dazu verpflichtet dein richtiges Alter anzugeben. Ich gebe online überall eigendlich auch ein paar Jahre mehr an (meist schreibe ich 01.01.1990 geboren - wirklich bin ich 1995 geboren). Wenn deine Eltern es dir gestatten solche Spiele zu spielen kann dir und deinen Eltern nichts passieren, denn wenn sie dich für reif genug erachten und dir die Spiele vielleicht sogar kaufen ist es egal, was für eine USK (UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle) oder FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) auf der Verpackung oder dem Datenträger steht. Es wird nur problematisch, wenn du ohne Einwilligung deiner Eltern auf altersgesperrte Seiten/Dienste (dazu zählen auch (Online-) Spiele) zugreifen willst. Am sichersten wäre es, wenn du die Daten deiner Eltern angibst, aber trotzdem selber, unter eigenem Nickname, spielst.

LG

Rösti

P.S.

ein Beispiel: Steam kann man ja eigendlich auch erst ab 13-Jahren nutzen, dennoch möchte ich wetten, dass mindestens 1/3 (ca. 30%) der Angemeldeten unter 13 Jahre alt sind, dennoch ist es Valve (die Betreiber-Firma) mehr oder weniger egal, hauptsache sie machen Kohle, und dass nicht gerade wenig. Auch dort muss man teilweise nicht mal sein Alter angeben um an USK 16 oder 18 Spiele zu kommen. Das soll jetzt aber keine Aufforderung sein, sich Steam zu holen und darüber all seine Spiele zu kaufen!

ein weiteres Beispiel: Bei amazon kann man, wenn man andere (bzw. Dritt-) Anbieter nutz und bei denen seine FSK/USK 18 Spiele bestellt ohne Alterskontrolle an solche Produkte kommen, amazon selbst prüft bei FSK/USK 16 nicht, bei FSK/USK 18 schon. Das soll auch keine Aufforderung sein über diesen Weg am solche Artikel zu kommen!

 

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http://www.youtube.com/watch?v=oBwReBKYs2s

 

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Ich gehen davon aus, dass du Windows benutzt.

Du kannst versuchen Windows im abgesicherten Modus zu starten (bevor Windows startet F8 drücken und dann "Im abgesichertem Modus starten" mit den Pfeiltasten auswählen und Enter drücken, falls du nicht Administartor bist solltest du dich als jener anmelden). Dann kannst du deine Daten raussuchen und auf einem externen Datenträger sichern.

LG

Rösti

 

P.S. Noch mal ein direkt Link zur Erklärung von Microsoft:

http://windows.microsoft.com/de-DE/windows-vista/Start-your-computer-in-safe-mode

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Wenn du es nicht gemacht hast bist du auf der sicheren Seite, denn man muss dir erstamal nachweisen, dass du die Sachen bestellte hast. In Deutschland gilt außerdem der Grundsatz "In dubio pro reo" (lat.: Im Zweifel für den Angeklagten), d.h. dass du , solange es dir nicht nachgewiesen werden kann, nicht verurteilt werden darfst.

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Ich bin nach der 6.Klasse Realschule (Durschnitt von ~2,25) auch auf Gym. gewechselt (zur Zeit 9.Klasse) und habe zur Sicherheit dort die 6. nochmal gemacht (hauptsächlich um Latein machen zu können. Nach nunmehr drei Jahren kann ich sagen, es war das Beste, was ich machen konnte. Die Leute sind freundlicher (meine alte Schule war HS & RS in einem) und das "Gesprächsniveau" ist um einiges höher (keine Beleidigungen wie "du Hurensohn!" mehr). Der Unterrichtsstoff ist zwar anspruchsvoller, aber dennoch habe ich nen Durschnitt von ~2,5. Und, da einige Bekannte im gleichen Jahrgang auf der RS sind kann ich sagen, dass wir schon einiges mehr gelernt haben, was du nach deinem Realschulabschluss nachholen müsstest um im Unterricht der Oberstufe mitkommen zu können.

Aber dass muss jeder für sich selbst wissen. Wie @Kati89 schon sagte solltest du aber vorher mit deinen Eltern (vielleicht auch deiner restlichen Familie) und einer/einem Beratunslehrer(in) (vielleicht hat das örtliche Gymnasium auch eine(n)) sprechen.

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Du kannst "http://fritz.box/" eingeben, dann musst du nur noch das Kennwort (steht auf der Unterseite der FritzBox, wenn es nicht geändert wurde) eintippen. Schon kannst du die Einstellungen belibig ändern.

LG

Rösti

P.S. Ein Tipp noch: du solltest die Einstellungen auch noch sichern (auf deinem PC oder so).

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Das Geld ist ja nicht mein komplett Taschengeld, sondern auch Erspartes (Geburtstag- und Weihnachtsgeld etc.). Aber meine Mutter war erstens dabei, als ich es bekommen hab und hat auch "veranlasst", dass es aufs Sparbuch geht. Also wie sieht die Lage denn dann aus??? Denn ich verstehe den "Taschengeldparagraphen" so, dass ich über mein Geld (solange meine Mutter erlaubt, dass ich es bekomme) selbst verfügen darf, allerdings keine Abos etc. abschließen darf.

 

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Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung!

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