....Es gibt endlich Gutes zu berichten :-) Ich habe die ganze Sache an meinen Anwalt übergeben, der entsprechend reagiert hat. Mein Exmann wurde via Schriftverkehr angemahnt und aufgefordert seine Behauptungen/ üble Nachrede gegen mich zu beweisen, ansonsten würde er eine Anzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung und Falschaussage bekommen. Desweiteren forderte mein Anwalt alle Rechnungen und Bestellungen des Versandhauses ein, in denen ganz klar hervorgeht, das mein Exmann die Bestellung sowie alle Rechnungen und Mahnungen bekommen hatte, sich aber um nichts gekümmert hatte. Auch ein klärendes Gespräch mit meinen Ex Schwiegereltern, brachte nur positives heraus, da sie in keinster Weise Ahnung von seinen Machenschaften/ Lügen wegen der Geld Leiherei hatten....Sie waren mehr als schokiert als ich Ihnen alles offen gelegt hatte, das mein Exmann eigtl. nur von meinem Geld gelebt hatte, und ich nichts davon wusste das er sich dort ständig Geld geliehen hatte ( für seine Investitionen). Als seine neue Lebensgefährtin von der ganzen Wahrheit Wind bekam, hat Sie ihn schnurstracks vor die Tür gesetzt. Auch Sie hatte ihm ca 3000€ geliehen, für angebliche profitable Geschäfte wo man den Gewinn locker verdoppeln könnte.....Gott bin ich froh das der Alptraum zuende ist, und ich mit einem halben blauen Auge davon gekommen bin ;-)
Oh man,erstmal lieben Dank.Ich habe vorsorglich ein Schreiben verfasst ,welches ich persönlich noch heute zu der ZAF schicke...hoffe das klappt ohne Aufsehen und Ärger! Sowas passiert mir auch kein 2tes mal,unglaublich Naiv von mir gewesen:-( Kann ich das so dort abgeben wie ich es verfasst habe?
xxxxxx xxxxxxx OS.den,06.03.2012
Adresse
Wohnort
xxxxxxxxx Adresse
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wiederufe ich den von mir am Freitag den 02.03.2012 unterzeichneten Arbeitsvertrag. Da es wider Erwarten nicht zu einem Beschäftigungsverhälntnis gekommen ist, bitte ich Sie um sämtliche Löschung meiner Daten/ Vertragsunterlagen. Vorsorglich spreche ich mit diesem Schreiben ebenfalls meine fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin aus.
MfG