Person X Handy wurde von der Polizei abgenommen. Die Polizei wird auf dem Handy offensichtliche „Dealerchats“ finden.( sowas wie ja hast du ein Gramm Hasch...Ja komm in einer halben Stunde zum Bhf) davon aber mehrere Chats. Bei der Hausdurchsuchung finden die Beamten aber nur eine kleine Menge(1-2 Gramm) keine Feinwage, kein Abpackmaterial. X wird sagen die Chats waren Spaß und es dient zum Eigenbedarf. Bekommt X eine Anzeige wegen Verstoß Btmg oder wegen Handel mit Btmg??