Darf eine Zwangsbehandlung durchgeführt werden, wenn im Gutachten steht, dass...
"allerdings ist von einer zukünftigen Gefährdung der psychischen Gesundheit, vielmehr einer (vermutlich weiteren) Chronifizierung bei weiterer Unterlassung jeglicher psychiatrischer Behandlung auszugehen."
Im Gesetz habe ich gelesen, dass erhebliche Selbst- oder Eigengefährdung vorliegen muss.
Reicht das oben beschriebene aus - wenn ich sage, dass ich mich nicht behandeln lassen möchte? Oder können die mich trotzdem gegen meinen Willen Zwangsbehandeln?
Er schreibt dass ich einen Betreuer brauche.
Mit Zuführung zur fachpsychiatrischen Begutachtung.
Nur weil mir jemand meinen Dachboden ausgebaut hat und derjenige nichts dafür bezahlen möchte. Ich habe eine Eigentumswohnung in einem 3 Familienhaus und der Dachboden ist gemeinschaftliches Eigentum. Und jetzt werde ich erpresst. Ich habe ein Schreiben erhalten, dass ich entweder auf jegliche Forderungen verzichten soll oder derjenige der mein Dachboden ausgebaut hat, beantragt Betreuung. Dies hat er jetzt gemacht und als Ergebnis des Gutachtens kam eine Zwangsbehandlung heraus. Mit Klärung der sozialen Verhältnisse, Einwilligungsvorbehalt in den obigen Aufgabenkreis, Vertragsrecht, Klärung der vorhandenen Vermögenswerte.
Wenn das so leicht ist, kann ja jeder Leute erpressen und dachböden ausbauen und mit Betreuung drohen. Es wird sogar geschrieben, dass die Betreuung zurückgezogen wird, sobald ich die neue Aufteilungspläne unterzeichne - was ich nicht machen werde da ich mich nicht erpressen lasse. Was für einen Maffiastaat haben wir eigentlich?