Hallo!
Eine mir sehr nahestehende Person ist angezeigt worden, weil sie angeblich in der Stadtbücherrei mehrere Bücher gestohlen haben soll, mehrere Menschen haben dies der Bibliothek gemeldet, dass jemand(eben diese Person) es war und die Ware im Internet verkauft hat.
Nun erfolgte seitens der Bücherrei eine Anzeige wegen schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls, die gestohlenen Bücher wurden auf Internetkonten der Beschuldigten gefunden. Die beschuldigte argumentiert über Anwalt, dass es keine direkten Zeugen gibt, sondern nur durch Gerüchte ihr Name in Verruf geriet und dass Sie die verkauften Bücher selbst erworben und dann weiterverkauft hätte.
Was würde in diesem fall drohen?
Was könntet ihr euch vorstellen, wie verfahren wird?
Danke