Versuche, das Kaufdatum anderweitig nachzuweisen.

Für mich wäre eine fehlende Rechnung ein Rückgabegrund. Denn ohne diese kann ich das Alter der Ware nicht erkennen. Also ist die fehlende Rechnung eine Abweichung von der Beschreibung.

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Einen Nachnamen muss man immer angeben, denn sonst kommt die Nachnahme nicht an.

Nein, der Postbote kommt nicht wieder. Du bekommst eine Benachrichtigung und holst Deine Nachnahme bei der Post ab.

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Bezahle Deine Telefonrechnung, dann wird die leitung wieder freigeschaltet.

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Sie braucht ein Ausweisdokument. Und das ist auch der Reisepass.

Also den Reisepass mitnehmen und Spaß in der Disko haben.

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Wenn die Ware einen Mangel hat, und das ist hier offensichtlich der Fall, dann hast Du ein Rückgaberecht. Und musst in den ersten sechs (?) Monaten nicht mal beweisen, dass der Mangel nicht von Dir verursacht wurde.

Geh wieder hin, lass Dir den Geschäftsführer kommen und verweigert auch der die Rücknahme, dann werde sehr lautstark.

Allein das ist für viele Geschäfte ein Grund, sofort einen Rückzieher zu machen.

Hilft auch das nicht, dann wende Dich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale.

Ein Rückgaberecht hast Du. Das Geschäft kann die Gesetzeslage nicht aushebeln und die Rücknahme verweigern.

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Wenn Du ein regelmäßiges Einkommen hast, wird Dir im Rahmen dieses Einkommens auch ein Dispo bewilligt.

Unabhängig davon, ob der Bankberater "nett" ist oder nicht. Dafür gibt es bei der Bank Regeln.

Nimm zu dem Bankgespräch gleich Einkommensnachweise mit. Dann geht es schneller.

Also z.B. Deinen Vertrag und Gehaltsabrechnungen.

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Langsam abgewöhnen.

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Nein, die Maklerprovision darf nicht gekürzt werden, wenn es zu einer Anmietung des vermittelten Objektes gekommen ist. All das, was Du als falsche oder schlecht recherchierte Angaben bezeichnest, obliegt Deiner Überprüfung.

Die Kaution erfährt man bei Anmieltung, ebenso die Miete.

Den Zustand der Wohnung hast Du Dir sicher vorher angeschaut.

Fenster lassen sich nicht öffnen etc. Das sind alles Mängel, die Du bei Einzug (wo hoffentlich auch ein Übergabeprotokoll angefertigt wurde) dem Vermieter mitteilen kannst.

Also noch einmal: Keine Kürzung, da kein Grund.

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Du lebst ja nicht nur von Luft und Liebe, sondern, verbrauchst Energie, isst zu Hause usw.

Also ist es doch nicht mehr als recht und billig, wenn Du einen Teil zum Haushaltsaufkommen beiträgst.

Du solltest nicht Dein gesamtes Geld abgeben müssen, aber verlangen darf Deine Mutter schon eine Abgabe.

Wenn Du das nicht willst, kannst Du ausziehen und von Deinem eigenen Geld leben.

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