Sorry er nimmt mein "mal"nicht an:
40/12 mal 9 = 30 oder 40/12 mal 4 = 12(13)
Sorry er nimmt mein "mal"nicht an:
40/12 mal 9 = 30 oder 40/12 mal 4 = 12(13)
Mein Objektleiter kennt sich nicht damit aus, er ist erst seit kurzem OL geworden.
Zwischen 01.04.09-15.09.2009 war ich Arbeitslos.
Im Vertrag steht: Das die Jahre von AG1 und AG2 anerkannt werden. Die frage ist nun, ob die zeit dazwischen auch gerechnet werden muss oder ob wirklich nur die Zeit ab Arbeitsbegin (15.09.09) gerechnet wird. Ab 2010 stehen mit 42 Tage Urlaub + 6 Tage Sonderurlaub zu. Das ist sicher.
Danke für die ganzen Antworten.
Hab das Erbe auch ohne Kontakt bekommen. War alles automatisch.
Also, ZUR INFO:
Den Erbschein habe ich bekommen und auch Post von der Bank meines Onkels.
Ich brauche kein Kontakt zu meinen Verwandten aufbauen.
Das Geld wird nach Kündigung des Kontos und vorlage des Personalausweises auf mein Konto gebucht.
Es müssen alle Erben das Konto kündigen, und ihre PersoKopie hinterlegen.
Danke für eure Hilfe. Ihr seit echt spitze
Ja, aber darf er das mit den Anteilen so machen ?
Zuallererst musst du dich mal erkundigen, was es eigentlich zu Erben gibt, können durchaus auch Schulden sein - z.B. Hypothek auf Haus und Grund.
Wo kann ich das erfahren ? Das Erbe ist doch angenommen, wen man nicht innerhalb den 6 Wochen das Erbe ablehnt oder geht das zu einem späteren zeitpunkt auch ?
Bist ganz schön fleissig unterweg zu solch früher stunde.. Werde aktuelles schreiben, wen ich mehr weis.
Feststeht, das kein Testament besteht und angeblich mein Bruder Den Kopf der Gemeinschaft gebildet hat.
Soweit ich weis, sind mein Bruder und ich die wo 3/8 bekommen und den rest andere Verwandte. Aber genaueres später
und wen er nur für einen Tag bei seinem Sohn gewesen wäre. Aber gar nicht ? Schweinerei
Bin gerade in der Arbeit, da geht die Kommentar funktion anscheinend nicht ^^ JaJa, Berlin... Da kommt meine momentane Firma her.. Also muss ich Antrag stellen, das meine Frau mit eingeschlossen wird ? Würde ich blöd finden, da meine 2tes Kind 5 Monate ist und meine Frau ja in Mutterschaftsurlaub ist. Normal sollte das doch kar sein das sie nicht arbeitet.
Mein AG sagt immer: Wen sie was wollen, klagen sie es ein...
Ja, ein A.....
Mein Rechtsanwalt ist auch nicht sauber, der meinte nur, berechnen sie den Betrag, dann Klagen wir das ein.
Werde ihn aber nochmal darauf ansprechen.
Wer muss eigentlich den Beweis bringen das meine Frau Arbeitet bzw. nicht Arbeitet wie in meinem Fall?
Muss ich Beweisen/Beantragen das meine Frau NICHT arbeitet oder muss der Gläubiger beweisen DAS sie Arbeitet...
Wen man am Boden liegt muss man ja noch reintretten. So macht das Arbeiten viel spass.
Achja, bin aus Bayern :-)
Was passiert mit dem Geld wen ich keine Info bekomme auf welcher Bank das liegt und ich es nicht abholen kann ?
Auf jeden Fall kann dein Bruder nicht einfach das Erbe einbehalten ******
Bedeutet das er kann den Anteil wirklich von der Bank abholen ? (Es geht jetzt mal nur um Bargeld auf dem Konto)
Hätte eher gemeint/gehofft das alle das Gelöd von der Bank einzeln mit einem Erbschein abholen können.
Weil wen mein Bruder das Geld bekommt, sehe ich keinen Cent.. Vor Gericht würde ich nicht gehen, da er wirklich wie oben beschrieben Kontakte zu Zuhältern hat.
Kann ich nicht beantragen (ohne meinen Bruder), das mein Anteil sofort und ohne Umwege auf mein Konto gelangt ?
Die 6 Wochen sind schon vorbei, und es war "Erben von Amts wegen".
Es fehlen jetzt nur noch GeburtsUrkunden von Miterben bis der Erbschein ausgestellt werden kann.
Wie oder Wo kann ich erfahren ob er Grundbesitz hat.
Ich habe keine Informationen bekommen, was da ist oder was nicht da ist. Wusste auch nicht, das man das irgenwo erfragen kann
Super.. Aber was kann/soll ich machen wen der AG nicht darauf reagiert ?
Einklagen ? Es läuft bereits ein Klage, da er mir meine Lohnerhöhung nicht zahlt und auf wieder einstellung da er mir gekündigt hat (ist aber anderes Thema).
Das Klagen dauert viel zulange und ich brauche das Geld, es geht um ca 80 euro im Monat.
Bekomme ich das Rückwirkend zurückgezahlt vom AG, ist ja seine falsch berechnung
dann kannst du auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen, den Rest erfährst du von ihm.
Kannich mir doch nicht leisten, die Beratungshilfe werde ich mal fragen, glaube aber das ich dafür zuviel Gehalt habe.
Die wichtigste frage, ist für mich halt, ob die Bank das Geld an meinen Bruder auszahlt und ich das von ihm holen müsste (das ich aber nicht machen möchte) oder ob mein Anteil NUR an mich ausgezahlt wird. Mit einer Beglaubigten abschrift eines Erbscheins. Wen das der fall wäre, könnte ich das meinem Konto Gut schreiben lassen und brauche nicht mit meinem Bruder zu reden. Ich hasse meinen Bruder und will auch meine Familie die ich habe nicht in meine Verwandschaft ziehen.
Ich habe vor 3 Monaten ca. erst Post vom Gericht bekommen. Der Erbschein ist auch noch nicht ausgestellt, da nicht alle ihre Abstammungsurkunde vorgelegt haben. Kriegt nicht jeder eine ausführung des Erbscheins ? Wen mir Bsp. 3/8 zugesprochen wurde, kann das auch von der Bank an meinem Bruder ausbezahlt werden ? Dann könnte ja jeder der einen Erbschein hat alles holen...
Bei mir klappt das absenden von Kommentaren nicht ^^. Aber egal
Ja, aber evtl. hat damit schon jemand erfahrung. Es soll auch keine Rechtliche Beratung sein, sondern nur Tipps um ein wenig klarheit in meinen Kopf zu bringen.
"Aus irgendwelchen gründen, kann ich keine Kommentare kommentieren."
Wen es jetzt ein Konto bei einer Bank gibt, darf die Bank dann auch meinen Anteil an andere auszahlen ? oder werde ich dann benachrichtigt? ............... Ich würde auf Wertgegenstände verzichten, aber nicht auf Bargeld. Grundstücke glaube ich nicht das vorhanden sind. ............... Hört sich evtl. an als würde ich ein Erbschleicher sein, aber der Onkel behauptete, das ich meine Mutter umgebracht habe. Da war ich gerade bei der Polizei als der Anruf von ihm kam. Meine Mutter hatte sich damals selbst das Leben genommen, weil sie mit der Welt (Alkoholikerin) nicht mehr klar gekommen ist.
Das Erbe sehe ich als kleine entschädigung.