Hab folgendes Problem.
Habe vor 2 oder 3 Jahren mit einer Casting Agentur einen Vertrag abgeschlossen. Dafür zahlt man halbjährlich 29€. Da ich früher viele Angebote bekommen hatte, war das auch ok. Vor einem Jahr wollte ich kündigen, war zu spät dran, und musste nochmal 6 Monate zahlen. Ich habe dann per Email gekündigt (im Vertrag steht "schriftlich kündigen" - beinhaltet das nicht auch Email?!) und habe nach dem halben jahr dann wieder 29 euro zahlen müssen. da ich zu der zeit viel geld hatte, war's mir egal also hab ich nochmal das geld bezahlt. nun ist es ein jahr später und habe wieder eine rechnung von denen bekommen. ich habe auf meine kündigung von vor einem jahr hingewiesen und "solle das nachweisen, das ich die kündigung geschickt habe". diese email habe ich natürlich nicht mehr.
nun ist es auch noch so, dass ich nach hessen gezogen bin und die agentur im münchner umkreis ihre aufträge austeilt. man muss die 29 euro nicht zahlen wenn man keine 3 buchungsanfragen erhalten hat. natürlich haben die mir in den letzten 8 tagen gleich 3 zugeschickt, aber da ich für die komparsensachen ja kein fahrtgeld bekomme, sind das doch IRRATIONALE Buchungsanfragen oder nicht?! Ich kann ja wohl kaum 100 euro fahrtkosten ausgeben für 40euro honorar!
"Besonderheiten zur Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Solange das Mitglied nicht
- entweder von einem lizenzierten oder interessierten Dritten (für letzteren Fall über die
PF-Agentur) erstmalig gebucht
- oder alternativ mindestens insgesamt 3 konkrete Buchungsanfragen per SMS von
lizenzierten Dritten oder von interessierten Dritten (für letzteren Fall über die PFAgentur) erhalten hat (unabhängig davon, ob das Mitglied diese bestätigt hat oder
nicht),
wird jeweils kein Beitrag für die laufende Mitgliedschaft fällig. Solange keine der beiden
vorgenannten Bedingungen eintritt, gilt dies auch für den Fall der Verlängerung der
Vertragslaufzeit um jeweils weitere 6 Monate."
Zudem habe ich im Vertrag noch das gefunden:
Hiervon unberührt bleibt für Betreiber und Mitglied das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt für den Betreiber vor, wenn
das Mitglied bei seiner Registrierung oder Ausfüllen der Online-Sedcard wahrheitswidrige
Angaben getätigt hat, Fotographien für die eigene Darstellung verwendet, die nicht das
Mitglied, sondern eine dritte Person abbilden, oder Fotographien verwendet, bezüglich derer
das Mitglied nicht über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
Ist eine außerordentliche Kündigung auch ein Umzug?
Danke für eure Tipps.