Vielleich findest du es darunter Fransenflügler

Insekten

Fransenflügler, auch Thripse oder Blasenfüße genannt, sind eine Ordnung in der Klasse der Insekten. Den Namen Fransenflügler tragen sie wegen der Haarfransen an den Flügelrändern. Es gibt weltweit etwa 5.500 bekannte Arten, von denen etwa 400 in Mitteleuropa und 214 in Deutschland vorkommen. Wikipedia

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Hey LassyLu, ist deine Anfrage noch aktuell? trotz Corona oder hast du umgeplant.

Wir bieten Teil oder komplette Warenübernahme Brautmoden , Brautzubehör, uvm

bei Interesse oder Fragen bine.lu@arcor.de kontaktieren.

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Buchhalterisch ist das eine Privateinlage, wenn du etwas Bar kaufst und es aus deiner Tasche bezahlst und das gekaufte für dein Gewerbe brauchst.

Eine Privatentnahme ist zu buchen wenn du dir Ware oder Geld nimmst.

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Du wirst keinen Brautmodenlieferanten mehr finden der in Kommission liefert.
In der Regel versuchst du Kontakt zu Großhändlern herzustellen. Ja du musst
die Kleider kaufen. In der letzte Zeit wenn du keine vorh. Referenzen nachweisen
kannst sogar mal in Vorleistung gehen oder anzahlen. Bist du schon länger dabei
zahltst du teilweise innerhalb 10 Tagne mit Skonto oder innerhalb 30-90 Tagen je nach Lieferbedingungen des Lieferanten.
Kein Lieferant nimmt KLeider zurück, die wurden ja anprobiert und somit sowie sie im Laden sind nicht mehr neu.
Wenn der Traum noch steht, Warenübernahme aus Brautmodengeschäft möglich..
Kaptaleinsatz wäre zwar da aber die Menge ist größer an Ware .Einfach hier antworten,

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Handelt es sich um die Miete oder die Betriebskosten, die Betriebskosten müssen eigentlich bis 31.12. des Folgejahres mit einer Abrechnung geltend gemacht werden und dann mit den Voarauszahlungen verrechnet werden. Diese Diff. muß dann noch gezahlt werden.
Unterschreiben tut man eigentlich die Mieterhöhung der Grundmiete.
Der Vermieter kann dann im Neuen Jahr , wenn die Vorauszahlungen nicht augereicht haben, eine Neue monatlich Betriebskostenhöhe berechnen.
Die ist keine Rechtsauskunft, du kannst bei Mietervereinen das rechtssicher abklären.Bei der Grundmiete: Insgesamt darf der Vermieter im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB). Hat ein Vermieter diese Kappungsgrenze mit seiner Erhöhung bereits ausgeschöpft, muss er drei Jahre warten, bis er die Miete das nächste Mal erhöht,

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In welcher Stadt möchtest du dich selbständig machen? Was hälst du von einer
Geschäftsübernahme? Da hast du dann alles beieinander einschließlich Einrichtung und Lieferanten, . Gruss aus Berlin

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in welchem Bundesland soll es denn sein, habt ihr mal an eine Übernahme gedacht.

z.B. Berlin

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