Antwort
Ich hab da gerad n ähnliches problem mit denen. Das Verbraucherschutzzentrum sagte mir, man solle sich einen Anwalt nehmen. Laut EuGH(http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html) ist es erlaubt, Spiele ohne weiteres zu verkaufen. Aber da die ja an den Account gebunden sind und dieser nicht an dritte weitergegeben werden darf, stellt Blizzard sich da stur. Auch mein Hinweis: EuGH > AGBs, juckte die da nicht sonderlich. Falls also irgendwer von einer Sammelklage o.ä. weiss, ich bin dabei.