Toll das Du Dir Sorgen um Deinen Bruder und dessen Freundin machst und schon einen Schritt weiter denkst, aber ich glaube Deine Sorgen sind noch unbegründet denn so lange er seine Raten halbwechs pünktlich zahlt, passiert gar nichts. Tausende Leute machen das so und die Wirtschaft boomt. Heute kaufen - morgen zahlen. Das geht durch alle Gesellschaftsschichten. Also, keine Panik wenn's dann wirklich eng wird gibt's Hilfe von allen möglichen Seiten. Falls ganz am Ende nicht's gerfruchtet hat, geht immer noch die Privatinsolvenz.
Sorry, ich bin zwar ziemlich spät, aber trotzdem...
Kämpfte viele Jahre gegen beschriebenes Flechtenproblem teilweise auch gegen Schwarzschimmel auf meiner ca. 150qm großen Hoffläche. Mit abkärchern, Essigsäure mit Flamme und schrubben, allenfalls war der Effekt nur Kurzzeitig. Das schlimme war, je rauer ich die Oberfläche durch mechanische Bearbeitung machte um so schneller kam neuer Befall. Nichts, kein Hausmittelchen half, war schon echt Verzweifelt. Heute ist meine komplette Fläche sauber. Sowohl von Flechten aller Art als auch von häßlichem Schwarzschimmel. Bin echt kein Freund von Schleichwerbung aber hier mache ich eine Ausnahme. Das Zaubermittel heißt Quart, aus dem Hause AGO. Gibt es in verschiedensten Konzentrationen. Wer Skeptisch ist, fängt natürlich mit einer kleinen Menge an. Bei trockenem Wetter mit einem Sprühgerät auftragen und fertig. Keine Nachbehandlung nötig. Einziger Nachteil : Man braucht Geduld. Die Aggressiven Flechten und Schwarzschimmel verschwinden erst nach bis zu einem Jahr. Grüner Schimmel ist nach einem Tag weg. Behandle meine Fläche einmal im Jahr damit und bin echt Zufrieden. Bestelle es bei Amazon. Weitere Infos über dieses Zeug auch bei YouTube.
Viel Glück
Tja,ich glaube so wie dir wird es wohl noch anderen in der Silvesternacht gegangen sein. Gerade Menschen die ungeübt im Umgang mit Alkohol sind und dessen Wirkung unterschätzen, erleben diese "kleinen Dramen". Aber ich glaube das dir dein Freund schon Verzeihen wird. Wenn du dich bereits Entschuldigt hast, ist eigendlich schon so gut wie alles gatan. Hab noch etwas Geduld, laß ihm noch Zeit. Wenn er dich liebt wird er dir verzeihen. Ganz sicher !!! Also Kopf hoch Mädchen und alles Gute für euch beide !
das ist von verschiedenen faktoren abhängig. reicht das lehrgeld für den sohnemann nicht für die berufsausbildung,( schulbedarf, fahrgeld, verpflegung, unterkunft usw) ist der vater grundsätzlich weiterhin bis zum abschluß der lehre unterhaltspflichtig. das nennt sich dann " unterstüztender unterhalt " oder so ähnlich. natürlich bleibt dem vater dabei wie vorher sei freibetrag. wann genau nun die zahlung beginnt, solltet ihr am besten mit ihm persöhnlich klären. ist allemal besser als über's gericht. mit dem 18.geburtstag endet auch die beistandsschaft vom jugendamt für deinen sohn. das heißt, solltest du oder dein sohn aus irgend einem grund unterhalt einklagen, steht das jugendamt nicht mehr hinter euch. ERGO: sohnemann müßte pappa auf unterhalt verklagen, was blöd wäre. darum mein rat: irgengwie versuchen sich gütlich zu einigen. spart allen nen haufen geld. also dann, viel glück und alles gute !!!
was du treibst ist schlichtweg kreuzgefährlich. zwar sind " benzos " in gewisser form " nur beruhigungsmittel, könnnen aber in verbindung mit alkohol tödlich sein ! sie beinflussen die arbeit der neurotransmitter im oberstübchen und wenn du jetzt noch alk dazu schüttest, kann es passieren, daß du dir im nächsten delihr selbst das licht ausknippst, ohne es wirklich zu wollen. Also: finger weg von benzos in verbindung mit alk. ratschläge zu dosen können dir hier nur fachleute gegben. wo du diese findest, weiß du glaube ich am besten. wegen eines rückfalls reißt dir niemand den kopf ab. heute nennt man das sogar einen schritt in richtung abstinenz. alles gute
neben dem unterhalt für deine tochter, steht auch dir unterhalt zu. allerdigs wird dieser u.a. vom alter des kindes abhängig gemacht, bzw wieviel zeit die allgemeine betreuung in anspruch nimmt und du deshalb nur eingeschränkt berufsfähig bist. die auslegung bei den familiengerichten schwankt da in den verschiedenen bundesländern. für deinen eigenen lebensunterhalt mußt du in zukunft selbst sorgen. einen lebenslangen ehegattanunterhalt wie wir ihn von früher kennen gibt es ( bis auf ausnahmen ) nicht mehr.
seit dem 01.01.2008 gibt es ein neues unterhaltsgesetz. im § 1569 BGB wurde der nacheheliche unterhalt neu geregelt bzw. präzisiert. ganz grob gesagt besagt dieser nun, daß nach der scheidung jeder ex - partner selbst für seinen unterhalt sorgen muß. zeitlich unbegrenzten nachehelichen unterhalt gibt es bis auf ausnahmen überhaupt nicht mehr. ( eine ausnahme wäre z.b.die völlige erwerbsunfähigkeit der ex , oder sie steht kurz vor der rente ) wenn jetzt nachelicher unterhalt unterhalt gezahlt muß, so ist dieser in aller regel durch den richter zeitlich sehr begrenzt. was aber noch wichtiger ist, der anspruch muß genau begründet sein. ob die ex oder der ex nun einer beschäftigung nachgehen, ist bei diesem gesetz relativ unerheblich. es spielt nur in so fern eine rolle, als das nach der scheidung bei arbeitslosigkeit des partners eventuell für eine gewisse übergangszeit ( 1 - 3 Jahre) gezahlt werden muß. das gilt natürlich auch für alle altfälle, also auch für dich hamacher3103 !!! Also noch mal kurz und bündig : Einen zeitlich unbegrenzten nachenelichen unterhaltsanspruch gegenüber dem expartner gibt es ( bis auf ausnahmen ) seit einiger zeit schon nicht mehr. ich bin nun schon seit über zwei jahren aus dieser nummer. nach 16 ehejahren bekam meine ex nach der scheidung nur hartz 4. hier wurde ich quasi durch die arge auf unterhalt für meine ex verklagt. dieser wurde ihr wiederum vom regelsatz für sie abgezogen. nach zwei jahren hörte ich von diesem gesetz und holte mir genauere infos. natürlich begründete ich die einstellung der zahlungen schriftlich beim gegnerischen anwalt.der drohte wiederum mit klagen, aber daß ist nun wie gesagt nun über zwei jahre her. schluß mit zahlemann !!! ein tipp noch : niemand kommt zu dir und sagt : " mensch, du brauchst doch gar nicht mehr zahlen ! " im gegenteil alle suchen ausnahmeregelungen. klar, wenn die vorher gut bezahlte ex plötzlich allein für sich sorgen mus. wer's nicht allein regeln kann, sollte sich einen anwalt suchen. lohnen tut es sich allemal. ich hab's selbst hingekriegt und mir so das geld gespart. also dann, viel glück beim angehen ! für fragen und tipp's stehe gerne zur verfügung.
in diesem fall bist du wohl oder übel auskunftsverpflichtet. der § 1605 greift hier. natürlich bist du auch deinen kindern zum unterhalt verpflichtet, ganz klar. auch deiner ex, falls sie zur betreuung noch teilweise zu hause bleiben muß. aber das war's dann aber in der regel auch schon. seit dem 01.01.2008 greift ein neues gesetz, daß den geschiedenenunterhalt neu regelt. der § 1569 präzisiert hier die bedingungen für den nachehelichen unterhalt. demnach ist jede geschiedene frau ( auch nach langjähriger ehe ) für ihren unterhalt selbst zuständig. dies führte zwar zu einem riesiegem aufschrei, der durch die reihen der nun betroffenen damen ging, wird aber mitlerweile durch fast jeden familienrichter durchgesetzt. nur in seltenen fällen gibt es ausnahmen. beispielsweise, wenn die ex auf grund einer krankheit nicht mehr erwerbsfähig ist, sie kurz vor der rente steht, o. ä. nicht mal wenn die geschiedene hartz 4 bekommt, muß zwangsläufig gezahlt werden. so war's in meinem fall. hier versucht dann das amt über die ex an deinen unterhalt zu kommen, daß dann wiederum vom hartz 4 satz abgezogen wird. dem kann mann aber sehr schnell entgehen, denn es ist leicht dem amt nachzuweisen, das es nicht genug für die vermittlung getan hat. bei mir hat's jedenfalls geklappt . ein einfacher brief genügte ! seit über zwei jahren ist nun schluß mit irgenwelchen unterhaltsforderungen seitens der ex oder dem amt. fazit : bis auf ausnahmem, gibt es eigendlich gar keinen nachehelichen unterhalt mehr. falls doch muß dieser genau begründet und nachgewiesen werden. dank der gesetzesreform vom 01.01.2008, § 1569 BGB