Antwort
Ganz einfach, in Deutschland ist das Zuckerfest kein offizieller Feiertag. In vielen Schulen wird es aber mit einer Entschuldigung geduldet. Du sagst es ist ein islamischer Feiertag...ja ist es aber das musst du so sehen...
So wie zum Beispiel Christen die in einem islamischen Land leben zu Weihnachten nicht frei bekommen, da Weihnachten dort kein Feiertag ist. Das ist deren Regel und die muss man respektieren. Genauso ist es halt hier.
Da viele Schulen wie gesagt, die Beurlaubung mit einer Entschuldigung dulden, musst du es einfach so versuchen. Aber gesetzlich gesehen, gibt es kein Anspruch darauf.