Ich kann nur jedem den Rat geben, die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein zu kündigen! Der Beitrag für die Mitgliedschaft richtet sich nach dem eigenen Einkommen.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit oder wenn man Rentner wird, verringert sich der Beitrag nicht und wird nicht der Rente angepasst. Diese Erfahrung habe ich gerade gemacht und mir liegt die Mahnung des Lohnsteuerhilfeverein vor.
Hatte man z.B. ein sehr hohes Einkommen und der Mitgliedsbeitrag lag bei 1000 Euro, dann muss man diesen Beitrag auch weiterzahlen, wenn man z.B. nach einer Kündigung in die "Grundsicherung" fällt!!!!!
Der Lohnsteuerhilfeverein interessiert sich nicht für die persönliche
finanzielle Situation und fordert die Begleichung des alten
Mitgliedbeitrages!
Ich habe nach meinem Renteneintritt die Mitgliedschaft gekündigt....habe aber den kapitalen Fehler gemacht und die Kündigung nicht per Einschreiben/Rückschein geschickt.
Natürlich hat man beim Lohnsteuerhilfeverein den Eingang der Kündigung verneint und ich zahle jetzt bis zum Kündigungstermin 31.12.2016 den vollen Beitrag.
Ich rate jedem, die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein zu kündigen, um nicht auch diese extrem negative Erfahrung zu machen.
Wissen muss man auch, dass man für den Mitgliedsbeitrag keine Leistung bekommt. Den Steuerberater, den man dann aufsucht, verlangt auch noch sein Geld!!
Wer all das nicht glauben man, dem kann ich meinen Schriftverkehr zusenden.