Wie gesagt es ist kein Funkmietwagen und kein Taxi! Und es sind "nur" 8 + 1 Fahrer! Versicherungstechnisch ist das nicht relevant da der Wagen ja vom Chef gemietet wurde und der Wagen eine Vollversicherung incl. Insassen hat. Für Beulen etc. greift die Kasko. Und bei einer Privatfahrt wenn Dich jetzt z.b. deine Schwiegermutter beauftragt weil sie keinen Führerschein besitzt und Du fährts ihr ne Beule ins Auto greift ja auch die Kasko des Fahrzeug (Vollkasko sofern vorhanden, wenn nicht vorhanden...Pech gehabt). Du fährst ja im Auftrag! Also muß man sich vorher vergewissern ob es überhaupt eine Mehrfahrerpolice ist oder man lehnt die Fahrt ab.
Worum es mir aber hauptsächlich geht ist die Sache mit dem P-Schein! Ich hatte bei der Führerscheinstelle nachgefragt und mir wurde schriftlich folgendes mitgeteilt kann man das mißverstehen oder ist das wasserdicht!?:
.......zu Ihrer Anfrage kann Ihnen folgendes mitgeteilt werden: Bei der beschriebenen Dienstleistung handelt es sich nicht um genehmigungspflichtige Personenbeförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen nach § 1 PBefG setzt voraus, dass der Beförderte in einem Fahrzeug gefahren wird, das sich in der Verfügungsgewalt des Beförderungsunternehmens bzw. dessen Fahrers befindet. Erforderlich für eine Beförderung mit Kraftfahrzeugen im Sinne von § 1 PBefG ist also neben dem "Führen eines Kraftfahrzeuges" auch die "Bereitstellung eines Kraffahrzeugs". Im vorliegenden Fall wird jedoch nur eine Dienstleistung als Fahrer angeboten und das Fahrzeug des Auftraggebers zu einem bestimmten Ort gefahren . Da die Fahrdienstleistung damit nicht den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes unterliegt, ist sie genehmigungsfrei.