Neues aus Schilda: das Theater hat meine eingeschriebene Verguetungsforderung an die zustaendige Lehrerin weitergeleitet, die sich vorher nach eigenen Angaben weder an den Inhalt des Stuecks noch an Autoren oder Verlag erinnern konnte und alle Unterlagen vernichtet hat.

Ploetzlich aber erinnerte sie sich, dass es sich allen Zeitungsartikeln zum Trotz gar nicht um das Stueck "Aufstand der Legehennen" (wie in den Zeitungsartikeln berichtet), sondern um "Als die Hühner den Stall verließen" von einem Herrn Kaemmerer gehandelt hat.

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Nachschlag: die Schule ist jetzt mit mir in Kontakt getreten, und die zustaendige Lehrerin gibt an, sie habe das Stueck von einem Theaterverlag gekauft. Sie koenne sich allerdings weder an den Inhalt des Stuecks noch an den Verlag erinnern.

Das Friedrich-Wolf-Theater habe ich vor zwei Wochen per Eischreiben kontaktiert, werde aber weiter ignoriert.

Immerhin weiss ich jetzt, dass es sich um etwa 40 zahlende Zuschauer gehandelt hat.

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Du kannst nur Fotos verwenden, deren Fotograf auf seine Rechte verzichtet und sie fuer die Offentlichkeit freigegeben hat. Die beste Quelle dafuer ist Wikipedia. Allerdings musst du die Beschreibung lesen. Es gibt Fotos, die z.B. in den USA keinen Copyrightschutz mehr haben, aber in Deutschland noch nicht benutzt werden duerfen.

Nimm als Beispiel die Elvis-Seite auf http://en.wikipedia.org/wiki/Elvis_presley und klicke auf das 'Jailhouse Rock'-Foto. Bei der Beschreibung wirst du sehen, dass es in den Staaten benutzt werden darf, nicht aber in Deutschland. Das Graceland-Foto hingegen darf weltweit weiterverwertet werden.

Zwei andere Moeglichkeiten sind, Fotos zu verwenden, deren Fotograf seit mehr als 70 Jahren tot ist, oder aber die Genehmigung des Fotografen einzuholen.

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Ganz einfach: daran, dass es nicht deins ist.

Jedes Foto (oder andere Bild) unterliegt vom Augenblick seiner Entstehung dem Copyright (oder dem Urheberrecht).

Du kannst die Fotos anderer nur verwenden wenn sie

a. seit mehr als 70 Jahren tot sind,

b. sie ausdruecklich auf ihre Rechte verzichten oder

c. sie dir ihre Einwilligung gegeben haben.

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Copyrights/Urheberrechte entstehen mit dem Schaffen eines Werks, auch ohne dass sie als solche vermerkt sind, und unerlaubte Benutzung ist ein Straftatbestand.

Einzige Ausnahmen:

a. Der (zuletzt verstorbene) Urheber ist seit mehr als 70 Jahren tot.

b. Der Urheber verzichtet ausdruecklich auf seine Rechte (wie z.B. Autoren von Wikipedia-Artikeln).

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Es gibt zwar Unterschiede, aber Copyright und Ureheberrecht basieren auf demselben Konzept: Schutz des geistigen Eigentums. Jeder, der etwas intellektuelles produziert hat (ohne dabei Ideen anderer zu verwerten), besitzt automatisch die Urheberrechte und das Copyright dazu und darf das ©-Zeichen dafuer verwenden (was auch zu empfehlen ist).

Bei Grafiken im Internet wuerde ich auf jeden Fall ein Wasserzeichen einfuegen, das den Copyright-Hinweis und deine Webadresse enthaelt. Wenn es dann von anderen verwendet wird, weiss zumindest jeder, von wo sie stammen.

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Ich habe mich jetzt entschlossen, einer Verwertungsgemeinschaft (wie der Verwertungsgesellschaft Wort) beizutreten. Die werden meine Rechte wahrnehmen, ohne im Voraus Geld zu verlangen.

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Ich habe jetzt herausgefunden, dass das Theater mit haftbar ist, da es fuer die Zahlung meiner Verguetung verantwortlich war (§52 Urheberrechtsgesetz).

Damit ist wenigstens eine meiner Fragen beantwortet.

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Es waere natuerlich hilfreich, wenn auch mal jemand eine der Fragen beantworten koennte...

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