Wenn deine Haupttätigkeit die Ausbildung ist wirst du autom. Pflichtversichert in der GKV. Die GKV kannst du dir auswählen. Die Leistungen sind bis auf Details sehr ähnlich schlecht :-) Naja, ähnlich. Die Beiträge werden ab Jan. 09 zunächst einheitlich bei schätzungsweise 15,5% liegen. Darüber hinaus wird man schauen.
Wenn du niemanden hast der haftbar gemacht werden kann dann wird es die VOllkasko zahlen
Zunächst einmal gibt es das mit der Überzeugung weniger. Die vom ADAC ist recht teuer bei durchschnittlichen tariflichen Leistungen. Innerhalb des Tarifes zahlt eigentlich so ziemlich jede Versicherung schnell und anstandslos. Es kommt halt darauf an ob du in den versicherten Rahmen fällst. Ein sehr grosser Unterschied z.B.: Medizinisch notwendiger Rücktransport, oder Rücktransport bei Krankheit wenn der Urlaub nicht fortgesetz werden kann z.B. . Im ersteren Fall den die meisten versichert haben kannst du auch in einem Kakerlaken Krankenhaus liegen weil es heisst die Ärzte können die OP dort auch durchführen. Du kannst dir das nämlich nicht aussuchen.
Würden sonst solche Fragen hier stehen ?
Es macht neuerdings sogar doppelt Sinn. So gibt es seit Juli08 erstmals im Privatrecht eine richtig definierte Umwelthaftpflicht. Ich würde hier also auf eine wirklich aktuelle Police achten die dies bereits mit einschliesst.
Also die Aussagen die ich von verschiedenen Fachleuten bekommen habe gehen von garnicht bis jedes Jahr.
Von der Logik her: Filterwechsel. Dann wenn die Scheiben beschlagen oder die beschlagenen Scheiben nicht mehr frei werden.
Bei unangenehmen Gerüchen.
Bei Verlust von Flüssigkeit im System.
Tja, bei mir sind sie nicht in der Lage das seit März zu bewältigen. Wenn ich anfange jetzt von der ganzen Geschichte zu erzählen benötige ich wohl eine Stunde Zeit
Wenn es dein E-Bass ist dann zahlt es nicht die Haftpflicht. Wer soll dich haftbar machen bei deinem Eigentum ?
Evtl. zahlt die Hausrat wenn das Instrument in einem abgeschlossenen Raum stand. Evtl. auch wenn es aus einem Auto gestohlen wurde. Das musst du in deinen Bedingungen nachlsen.
Grundsätzlich muss es sich aber um Einbruchdiebstahl handeln. Einfacher Diebstahl ist nur in ganz wenigen Bereichen versichert.
Der HMI ist eine Strukturvertrieb. Dort bekommen die Mitarbeiter ein paar nette Verkaufsschulungen und wenig Wissen und müssen dann Produkte der Hamburg Mannheimer kaufen.
Die Art und Weise des Verkaufs und die mangelnde Qualifikation sowie die Ausbeutung der Mitarbeiter (wenig Provision, Anwerbung von Freunden) hat viel dazu beigetragen das Versicherungen ein schlechtes Image haben.
Momentan weis die HM nicht so recht wie man die wieder los wird. Neue, günstigere Produkte, die es bei der Hamburg Mannheimer durchaus gibt, erhält der HMI garnicht mehr.
Ein paar Produkte können sich durchaus sehen lassen aber da bist du besser qualifiziert, wirst besser ausgebildet und erhälst mehr Provision wenn du direkt zur Hamburg Mannheimer gehen würdest. Wenn es denn die HM sein soll/muss.
Entweder freiwillig in der GKV oder in der Privaten Krankenversicherung.
Mit einem Mindestbeitrag in der GKV - den du dann ohne EInkommen zahlst - bist du sicherlich mit Kinde dann deutlich günstiger dran wenn du nicht selber sehr jung bist.
Also es gibt ja einmal Krankenversicherungen und dann reine OP Versicherungen.
Erstere sind in den Bedingungen sehr eingeschränkt und zahlen meist nicht für normale Vorsorgeuntersuchungen, Entwurmungen oder Impfungen. Auch vom Preis/Leistungsverhältnis würde ich diese allenfalls für teure exotische reinrassige Tiere empfehlen.
Die OP Versicherung macht evtl. Sinn. Allerdings ist gerade bei Tieren oft kaum Aussicht auf Erfolg gegeben und letztendlich leidet das Tier dann oft. Die Kosten einer OP können hoch sein gehen aber nicht Ansatzweise so weit wie beim Menschen. Evtl. macht sowas Sinn. Wir haben keine für unsere Katze - das sag ich als Makler :-)
Ist ja nett das mit der Allianz24. Aber das betrifft auch nur die Allianz24. Jede Gesellschaft hat hier individuelle Regelungen.
Letztens hat mal ein Allianz Vertreter gesagt es gibt keine Versicherung die Folgeschäden von Marderbissen versichert. tsetsetse
Also, eskommt auf deine Bedingungen an.
Du kannst deinen Vertrag eigentlich jährlich kündigen auch wenn was anderes darin steht. Früher gab es die 10 Jahresverträge. Die waren dann vom Gesetzgeber unerwünscht. Da du mit Sicherheit unter diese nicht mehr gültige Altregel kommst kannst du auch dann jährlich kündigen.
Du solltest wirklich versuchen auszusteigen da die Bedingungen absolut veraltet sind und dir womöglich in vielen Bereichen im Schadenfall garnicht mehr helfen können.
Hallo !
Auch hier kommt es natürlich auf die Leistungen an. Es gibt hier sehr unterschiedliche Risiken die man versichern kann. Gerade bei Aufzuchtpferden die evtl. nicht selber geritten werden oder nicht dein Eigentum sind nur von dir geritten werden usw. usw.
Weiderisiko (auch Offenstallhaltung) incl. Flurschäden - Bodenarbeit (Longieren etc.), Mitnahme als Handpferd - Führen mit gebissloser Zäumung - Turnierrisiko, auch Zuchtschau, Gelassenheitsprüfung etc. (nur der Versicherungsnehmer)
sind mal auch einige Beispiele.
Es gibt hier einige Makler die sich in dem Bereich auskennen. Da es hier keine ausführlichen direkten Vergleiche gibt muss ich z.B. immer die Kundenwünsche individuell anfragen.
Es gibt keine pauschale Empfehlung da jede davon grob fahrlässig wäre !!!
Die PKV hat ein völlig anderes System als die GKV. Ich gehe mit dem Kunden derzeit über 100 Fragen durch.
Die oben genannten Gesellschaften haben z.B. eklatante Schwächen in vielen Bereichen ! Ob die für die passen ist überhaupt nicht klar.
Ich kann nur ganz dringend davon abraten auf solche Tipps zu hören !!!
Einige Tarife haben sogar weniger Leistungen als die GKV. Bitte bedenke das du lange dort sein musst.
Hier mal eine Antwort von mir aus einem älteren Beitrag:
Den Vergleichsrechner kannste schnell wieder vergessen. Ausser du findest einen der dir z.B. verschiedene u.a. wichtige Punkte erläutert:
Leistungen nach GO, über Sätze GO oder über GO hinaus.
Psychotherapien Bezahlt werden max. 30 Sitzungen p.a. . Das reicht für viele Therapien aus, jedoch gibt es Therapien wo man auf 40-60 Sitzungen im Jahr kommt. Eine Therapiestunde kostet gut und gerne 200 Euro Eine Übetragung der Behandlung auf einen nichtärztlichen Behandler (z.B. Diplompsychologen, Kinderpsychologen)möglich ? Heilmittel / Hilfsmittel ohne Begrenzungen
Krankentransport bei Gehunfähigkeit erstattungsfähig ?
Fahrten zu Dialyse, Strahlenbehandlung etc. ?
Offener Hilfsmittelkatalog ? Die Art der Hilfsmittel sind vordefiniert und in welcher Ausführung erstattet ?
Prothesen (Kunstglieder) werden erstattet ? Dies ist z.B. nach einem Unfall evtl. sehr kostspielig und für den Patienen sehr wichtig.
Atemmonitor und BeatmungsgerätBlindenhund in Bedingungen Blindenvorlesegerät Blutzuckermessgerät Brustprothese Auch hier die evtl. Problematik nach einem Unfall. Körperersatzstücke erstattungsfähig. Auch hier wieder die Problematik nach einem Unfall. Krankenfahrstühle bis wie viel? Ein elektr. Rollstuhl kann aber auch 6000 und mehr Euros kosten. Im Gegensatz zur GKV gibt es keine Härteregeln. Bezahlt wird was in den Bedingungen steht. Liege-/Sitzschalen Ohr-/Nasenprothes Perücke Tinnitusmasker ; Ein Tinnitusmasker kann die Geräusche überdecken und ausblenden. Unterkunft stationäre Kuren Entziehungsmassnahmen werden, wie bei fast allen Privaten, nicht erstattet. Auslandaufenthalt Gerade privat versicherte Kunden müssen öfter mal beruflich bedingt länger ins Ausland. Das sollte man dann im Voraus berücksichtigen. Wer z.B. im Urlaub plötzlich in ein Kriegsgebiet gerät (z.B. Ausbruch Bürgerkrieg usw. - kann bei Urlaub in Afrika oder woanders passieren oder bei berufstätig im Ausland befindliche Leute) erhält hier auch keine Leistung wenn er nur passiv hier reingekommen ist. Vorsorge wird auf Selbstbehalt angerechnet? Naturheilverfahren werden nur bezahlt wenn sie schulmedizinisch anerkannt sind ? Bei den Heilmitteln werden z.B. Ergotherapie und Logopädie nicht aufgeführt?
das nur ein paar Kriterien die allesamt an die Existenz gehen können und kein Onlinevergleich hergibt und der Kunde aus den Bedingungen nicht rauslesn kann.
Bitte mal Abstand nehmen von dem Online Vergleichsmüll
Du kannst die Förderung natürlich geltend machen wenn der andere ELternteil die Förderung nicht bereits in Anspruch nimt.
Bevor noch jemand behauptet es gibt kein Vorkaufsrecht:
- Vorkaufsrecht bei freifinanzierten Wohnungen
a) Die entsprechende Regelung findet sich in § 577 BGB.
b) Der Mieter muss vom Verkäufer oder den Erwerber über den Inhalt des ausgehandelten Kaufvertrages informiert und auf das Vorkaufsrecht hingewiesen werden. Beides soll in einem Schreiben geschehen.
c) Vereinbaren Eigentümer und Kaufinteressent beim Kauf mehrerer Wohnungen einen "Rabattpreises", kann der Mieter die von ihm bewohnte Wohnung zu dem entsprechenden anteiligen, günstigeren Preis kaufen.
d) Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar. Stirbt der Mieter, geht es auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1und 2 BGB eintreten.
e) Das Vorkaufsrecht besteht dann nicht, wenn der Vermieter die Wohnung an einen Angehörigen seines Hausstandes oder an einen Familienangehörigen verkauft.
f) Der Mieter kann das Vorkaufsrecht nur bis zum Ablauf von zwei Monaten seit dem Empfang der Mitteilung über die Veräußerungsabsicht ausüben.
g) § 577 BGB verlangt für die Ausübung des Vorkaufsrechts ab dem 01.09.2001eine schriftliche Erklärung Ihres Mieters.
g) Vereinbarungen im Mietvertrag, die zum Nachteil des Mieters vom Gesetz abweichen, insbesondere ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht, sind unwirksam.
Zunächst mal kurz zu Gertrude: Du musst schon selber einziehen wenn du Eigenbedarf anmelden willst. Das muss man auch nachweisen.
Anderer Punkt: Es gibt ein unumgängliches Vorkausrecht des Mieters. Allerdings zum marktüblichen Preis und sie müssen letztendlich auch die Finanzierung nachweisen. Für das Vorkaufrecht haben sie eine Frist um es wahrzunehmen. Stelle ihnen schriftlich zu (Unterschrift / Einschreiben) das die Wohnung zum Verkauf steht. Dann frage mal nach wie lange die Frist gilt.
Es ist sicherlich nicht gerecht aber du bist auch nicht blöd sondern gehörst zu denjenigen die noch ein wenig moralische Verantwortung tragen wollen und hier sicherlich eher Vorbild sind. Selbst wenn du dich dabei vielleicht recht einsam in deiner Meinung fühlst. Ich habe grossen Respekt vor deiner Einstellung ! Blöd sind eher die anderen - Wenn jemand lästert halte es wie im Lied der Ärzte: Lasse redn !
Zunächst einmal muss ich dir in einer Weise absolut Recht geben: Man kann höflich, freundlich und einfach nett sein. Sowohl der Gast, Besucher als auch das Presonal (was bei weitem auch nicht immer der Fall ist ).
Allerdings ist die Gaststätte schon rechtlich dazu verpflichtet jemanden - auch nicht Gast - aufs Klo zu lassen wenn er denn dringend muss.
Mir ist schon öfters aufgefallen das jemand der sehr freundlich fragt abgewiesen wird - vor allem in was für Tönen. Diesen Betrieb werden ich dann auch konsequent nicht mehr besuchen !
Geerade in Gastronomiebetrieben, dem Bereich mit den meisten Pleiten, finde ich es immer wieder erstaunlich wie arrogant, überheblich und unfreundlich oft mit Leuten umgegangen wird. Die sollen dann meiner Meinung nach ruhig alle dicht machen.
Aber wie gesagt: Man kann freundlich, höflich und nett fragen ob man mal aufs Klo darf. Aber hier tun sich beide Seiten meiner Meinung nach nichts.