Ich würde sagen, es kommt auf die Nachricht an, ich persönlich musste mal eine Nachricht übermitteln, dass das Dokument (Pass/Ausweis) aufgefunden wurde, und an einer bestimmten Stelle hinterlegt wurde. In deinem Fall werden sie das bestimmt auch machen. Die Gesellschaft verstösst dabei ja nicht gegen Datenschutz.

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Also bei der Bundespolizei mittlerer Dienst nicht. Siehe hier

https://www.komm-zur-bundespolizei.de/einstellungsvoraussetzungen

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Da es sich um eine strafrechtliche Sache handelt, wird früher oder später ein Haftbefehl kommen, ich würde sagen, eher früher, da die Freundin schon 2 x vor Gericht nicht erschienen ist.

Auszug aus www.Anwalt.de

Folgen des unentschuldigten Ausbleibens in der Hauptverhandlung

Kommt der Angeklagte nicht und ist sein Fernbleiben auch nicht genügend entschuldigt, kann das Gericht sein Erscheinen zwangsweise durch einen Vorführungsbefehl oder durch einen Haftbefehl herbeiführen. In einigen Fällen ist auch der Erlass eines Strafbefehls möglich.

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Schau mal hier, vielleicht findest du was,

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundeswappen_Deutschlands

wegen dem Tragen würde ich sagen, gibt es keine Probleme, so habe ich das rausgelesen. Genau kann ich es aber nicht sagen.

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Alle umschreiben es, kurz und bündig.

In deiner Wohnung, von außen nicht sichtbar kannst sammeln und und aufhängen was du möchtest.

Die Verbreitung und Veröffentlichung ist verboten. Also das Hakenkreuz offen tragen oder verkaufen (jeglicher Art) ist verboten.

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Ich weiß nicht, wie dein Delikt in der Datenbank der Polizei aufgenommen wird. Bei einer Verkehrskontrolle wird auch dein Name überprüft. Wenn bei deinen Name ein Warnhinweis vermerkt ist, muss du mit einer Kontrolle rechnen.

Warnhinweise bekommen z. B. Gewaltätige Fußballfans, Drogenkonsumente u. a.

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Soviel ich weiß, ist es Tempo, um genau zu schauen, nutze die Guides von Icyveins oder 4fansite.

Wenn du schon 120 bist und gutes Equip hast, nutze das Addon AskMrRobot in Verbindung mit der Internetseite von AskMrRobot. Guides dazu findest du auf YouTube

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Für den Flug solltest du nur die Medikamente im Handgepäck haben, die du für den Flug benötigst, den Rest würde ich in den Koffer packen.Weiterhin vielleicht ein Attest vom Arzt, dass du gewissen Medikamente benötigst. So umgehst du jeden Stress.

Ja, Salben zählen zu Flüssigkeiten. Also wenn du sie insHandgepäck legen möchtes, die Salbe nicht über 100 ml.

Also Salben und Flüssigkeiten nicht in einem Gefäß über 100 ml und alle zusammen nicht über 1 Liter. Dazu zählen auch Parfüm und Zahpasta u.ä... Alle diese Sachen in eine durchsichtige Plastiktüte.

Aus diesem Grund nehme ins Handgepäck nur die Sachen, die du benötigst, damit umgehst du viel Stress.

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Es wir d der Tatvorwurf gemacht, also was du wann und wo gemacht hast.

Dann die Belehrung, also du hast die Möglichkeit dich zu Sache schriftlich zu äußern, du kannst vorher ein Anwalt konsultieren usw...

Wenn du zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wirst, werden deine Eltern benachrichtigt (sie haben ein Anwesenheitsrecht). Fängst du diesen Brief ab, begehst du wieder eine Straftat (§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnis)

Weiterhin musst du aber zu diese Vernehmung nicht gehen. Unter den begefügten Link kannst du selbst nachlesen http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/vernehmung.html

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Ich würde mich mal erkundigen bei der Polzei oder dem TÜV ob diese Blinker in Deutschland erlaubt sind. Fragen kostet nichts. Meine Meinung, die Nachfrage kann man bestimmt auch per Email stellen.

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  • 1. Frage in der japanischen Botschaft (Konsulat) nach, was du benötigst umd ob du den Hund überhaupt mitnehmen darfst. Nicht alle Länder erlauben die Mitnahme von Haustieren nicht.
  • 2. Begebe dich 1/2 jahr vor der Auswanderung zu einem Amtstierarzt und lasse dir Bescheinigen, dass das Tier alle Impfungen hat und Gesund ist.

Womit du immer rechnen musst, ist das der Hund für eine gewisse Zeit in Quarantäre muss, Aber näheres kann dir bestimmt die japanische Botschaft sagen.

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Um in anderen Länder zu reisen, muss das Gesicht voll erkennbar sein. Über die Vorschriften im eigenen Land kann ich keine Angaben machen.

Bei der Passkontrolle wird dann die Verschleierung vor dem Grenzbeamten entfernt (meist im Beisein des Ehemanns). Auf Verlangen wird auch weibliche Beamtin angefordert, die die Kontrolle bei der Dame dann durchführt.

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Ja, du kannst Reisen, es sei denn die Rückreise ist nach dem Ablaufdatum. Du kannst nach England nur mit einem gültigen Dokument was auch für die Dauer des Ahfenthalts gültig ist.

Zusatz: Du kannst auch mit einem Personalausweis nach England.

Siehe dazu die Internetseite des Auswertigen Amt - Sicher Reisen-

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Lege einiges deines Equip ab, wenn du dann weniger Schaden machst, könnte es vielleicht klappen, kann sein das du das mehrmals versuchen musst.

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Chriscat1 hat ein sehr schönes Foto gepostet. Ich schätze mal du bist Gnom/Goblin mit den 15 Bonuspunkten. Auf dem Foto siehst du -Nicht erlernt-. Vielleicht findest du da Rezepte, wo du noch skillen kannst. Ansonsten kann ich auch nur auf Google verweisen.

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