Antwort
Darf er nicht da dies Strafbar gemäß des Paragraphen 242 STGB Ist (Diebstahl) auch wenn er es dir wieder zurückgibt ist es gemäß des Paragraphen 242 Absatz 2 StGB strafbar. Sollte der Lehrer verbeamtet sein gibt es die Möglichkeit den Lehrer beim Schulamt zu melden.