Grundsätzlich ist das im Bereich des Möglichen.

Wobei natürlich die Leute sich am ehesten gestört fühlen müssten, die am nächsten an dem besagten Fenster wohnen.

Den Beweis dafür zu führen dürfte ein wenig schwierig sein.

Was hälst Du von direkter Ansprache dieser person? - Oder, da Du sagtest, es sei ein Block, daß man sich an die entsprechende Hausverwaltung wendet.

Ja, Du kannst die Polizei rufen, so hätte man auch unvoreingenommene "Ohrenzeugen". Du wirst dafür nichts bezahlen müssen.

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