Darf ich den Einbau-Kühlschrank der Mietwohnung in den Keller stellen?
Hallo
Ich bin kürzlich in eine eher alte Wohnung gezogen. Vom Vormieter habe ich einen grossen freistehenden Kühlschrank übernommen. Es hat auch einen kleinen, alten Einbau-Kühlschrank. Dieser ist schätzungsweise 20-25 Jahre alt, gelb verfärbt, kühlt nicht richtig, hat gräuliche Dichtungen und stinkt. Vom Vormieter weiss ich, dass die Verwaltung diesen nicht ersetzen wird.
Da die Küche so eng ist, möchte ich aber auch keinen Ersatz (habe ja den freistehenden) sondern würde diese Nische gerne für einen eigenen kleinen Tisch-Geschirrspüler nutzen.
Nun meine Frage: bin ich verpflichtet, den zur Wohnung gehörenden Kühlschrank zu benutzen? Oder darf ich diesen in den Keller stellen, und erst wieder in der Küche installieren, wenn ich ausziehe?
Kann der Kühlschrank durch die Nichtbenutzung einen "Standschaden" bekommen? Bin dann ich Schuld und muss einen neuen bezahlen?
Vielen Dank und liebe Grüsse