Reisen außerhalb der EU mit einem Paragraph 63 stgb?
Hallo liebe Community,
Ich hätte folgende Frage: kann man mit einem Paragraphen 63 stgb in Länder wie u.a die Vereinigten Staaten, die Türkei oder Japan reisen? Weil dieser Paragraph steht ja im Führungszeugnis bis jemand 90 wurde oder gestorben ist und ist somit wenn man einen Freispruch evtl mit Bewährung bekommen hat auch nicht dasselbe wie eine Haftstrafe, kann ich also bei dem Einreisekärtchen Nein ankreuzen, sollte ich mal in diese Länder reisen wollen? Und wenn nicht, wie sehen diese Länder diese Unterbringung, falls es so etwas bei denen überhaupt gibt. Ich finde im Internet irgendwie gar nichts zu dem Thema ob man nun in ein Land außerhalb der EU mit Reisepass reisen kann oder nicht und wie lange ein eventuelles Einreiseverbot bei so einer Verurteilung gelten würde
Danke für eure Antworten schonmal im Vorraus.