Ich vermute dein Vermieter hat einen Denkfehler.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
Ortsübliche Miete ist nicht fix ein Betrag, sondern ergibt sich aus einem Basiswert mit Zuschlägen und Abschlägen (besondere Faktoren)
Man kann alle 15 Monate auf die ortsübliche Miete (Basiswert) erhöhen, nicht darüber hinaus, aber auf mehr oder weniger, wenn die besonderen Faktoren gegeben sind. (Lage, Ausstattung etc.)
Insgesamt aber innerhalb 3 Jahren kann maximal um 20 % (bzw. 15 % in angespannten Wohnlagen) erhöht werden, wenn keine Sanierung vorliegt, dass heißt aber nicht, dass alle 3 Jahre um 15 bzw. 20 % erhöht werden kann, wenn die ortsübliche Miete gar nicht um 15 bzw. 20 % gestiegen ist, die ortsübliche Miete ist das Maximum.
Aber: Es ist gut möglich, dass aufgrund der Lage, Ausstattung etc., die ortsübliche Miete über dem Basiswert liegt. Normal müsste das in dem Schreiben erläutert werden.