Hast du nichts bessres zu tun als solche sinnlosen fragen zu stellen?? Deine Expertenthemen sprechen für sich, deine Fragen solltest du dir auch öfters mal anschauen - nicht das du dir nochmehr widersprichst... ohne Worte!

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in der apo gibt es dafür speziellen lack, der ist so bitter, da vergeht dir diese angewohnheit!

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Deiner Tochter steht in jedem Falle ihr Kinergeld zu und Unterhalt der Mutter. Zusätzlich habt ihr den Anspruch auf ALG2 als Aufstockung zu deinem Einkommen.

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Den großen Vorteil der ambulanten Therapie sehe ich persönlich darin, dass sie im gewohnten Umfeld stattfindet und nicht wie bei einer stationären meist weit weg. Das hat für mich einen gekünzelten Charakter, aus dem man nach einer gewissen zeit wieder hinausgeworfen wird in die Realität. Bekämpfen kann man diese Krankheit eh nicht wirklich, man kann lernen mit ihr zu leben und umzugehen.

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Lohnt sich dieser Zeitaufwand wenn er abends eh nicht da ist... ich weiß nicht... Wichtig scheint ihm dein Besuch nicht wirklich zu sein

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Von der Arge wist du kaum was zu erwarten haben, da du unter 25 bist und nur schwere Gründe einen Auszug aus dem Elternhaus finanziell unterstützt werden. Wie wäre es mit einem Nebenjob nach der Schule?

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schau mal hier, da steht alles ganz gut erklärt! www.pflegestufe.info/stichworte/antrag.html

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mach dir doch den spass und gib mal alle daten in den berechnungsbogen ein !

www.babrechner.arbeitsagentur.de/berechnung.php

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In solchen Fällen muss man sich an die Krankenkasse wenden und über diese einen ambulanten Pflegedienst ordern. Ihr könnt den Weg aber auch anders herum gehen, das heißt, Ihr sucht euch einen Pflegedienst aus, vereinbahrt einen Termin und diese übernehmen den "Papierkram" zum größten Teil. Zumindest läuft es bei uns so.

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Hallo,

sollte es wirklich so sein wie der Arzt sagt, tut es mir sehr leid. Ich an deiner Stelle würde mir aber auf jedenfall noch ne zweite unabhängige Meinung einholen. Diesbezüglich hat man ja schon viele "Geschichten" gehört. Alles Liebe für dich!!

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hier mal ein Auszug aus dem Merkblatt von der Agentur für Arbeit:

4.5.1 Zusätzliche Besonderheiten bei Umzug aus dem Haushalt der Eltern

Wenn Sie unverheiratet sind, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei den Eltern oder einem Elternteil ausziehen wollen, dann können Sie Miete und Heizkosten für die neue Unterkunft nur erhalten, wenn Sie eine Zusicherung Ihres bisherigen Trägers, oder bei Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines neuen Trägers auch von diesem, die Zusicherung für diese Kosten einholen. Sie erhalten die Zusicherung, wenn schwerwiegende soziale Gründe gegen ein Verbleiben in der elterlichen Wohnung sprechen und dies nachgewiesen wird oder der Umzug in die neue Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder nachweislich ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Ziehen Sie ohne die erforderliche Zusicherung um, dann erhalten Sie nur 80 % der Regelleistung für Alleinstehende. Leistungen für Miete und Heizkosten werden dann nicht erbracht. Auch Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung — vgl. Punkt 4.6.3 — werden dann nicht übernommen.

Wenn Gründe für den Umzug vorliegen, können auch Personen, dioe kein ALG2 beziehen einen Antrag für die Erstausstattung stellen!

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arbeiten gehen und dann pflichtversichert sein, wäre schon nicht schlecht! Ansonsten müsstest du dich selbst freiwillig pflichtversichern. Ich meine, dass die Höhe der Beiträge abhängig vom Einkommen des Lebenspartner sind, bin mir aber nicht 100% sicher.

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Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt unter anderem auch von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern.

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Du kannst dir bei der ARGE dein Gehalt aufstocken lassen. die nötigen anträge dazu findest du im netz. www.arbeitsagentur.de

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