Ne, das ist schon richtig. Ich mache ja den Meisterlehrgang im Handwerk, da hast du Recht, der ist ziemlich teuer, aber ich muss doch irgendwo her Geld bekommen.

Hartz 4 kann nicht die Lösung sein, das steht einem ja nur zu, wenn du Arbeitslos bist. Bin ich ja nicht, durch die Vollzeit schule, bin ich da herraus.

Nebenbei arbeiten geht nicht, und den Kurs auf Abends verschieben auch nicht.

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Na klar, darf die Arbeitsplatzvermittlungs Firma anrufen und dich nach einem geeigneten Job fragen. Nur ist das auch dein gutes Recht, Ihnen zu sagen, das du an diesem Tag keine Zeit hast. Den Grund, musst du deinem Arbeitgeber nicht unbedingt sagen. Aber auch wenn du dir an diesem tag etwas vorgenommen hast. So kannst du es ruhig erzählen. Was soll da schon groß geschehen. Du bist ja schließlich als Aushilfe dort beschäftigt.

Welchen Vertrag hast du denn mit Ihnen abgeschlossen. Ich glaube nämlich nicht, das die es ohne einen Vertrag machen. Die wollen sich ja auch absichern.

Mfg

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Das Arbeitszeugnis, kannst du dir auch selber schreiben. Der Arbeitgeber, muss dies aber auch akzeptieren und unterzeichnen.

Vielleicht, war das vom Arbeitgeber her auch gar nicht gewollt, und er hat sich vertan. Sprich doch einfach mal mit ihm darüber. # mfg

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Beim besten Willen...

Auf diese Frage, gibt es nur eine Antwort. Schau doch nach, wie du es machst.

Jeder macht es wohl anders.

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"was kann das sein blind ist er nicht das ist sicher. er hollt sein ball auch beim spielen ist alles normal."

Bist du Dir sicher, das er nicht Blind ist? Hunde können sehr gut am Gehör und an der Nase Gegenstände finden.

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Am Arbeitsplatz Seit dem 23. Juni 2010 gilt die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A 3.5, die die ASR 6,1 abgelöst hat. Danach gilt: „Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen […] soll +26 °C nicht überschreiten. […]“

An Schulen In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell die Regelung: „bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.“

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Erst einmal, ist die Zeiten Regelung deiner Mutter ganz ok.

Wie sind denn Ihre Pausen gestaffelt?

Zweitens, du schreibst einmal deine Mutter hat die Frage und später...wir.

Wer ist denn nun dort am Arbeiten? Wie alt ist deine Mutter? Welche Qualifikation hat deine Mutter? In welcher Branche ist dies denn?

MFG

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Also generell, musst du ja nicht bei dieser Zeitarbeitsfirma arbeiten. Es sei denn, du machst dies gerne und nimmst auch gerne etwas weniger Geld in Kauf. Denn es gillt der Grundsatz:

ALG 1 unterliegt dem SGB III (Sozialgesetzbuch), dort gibt es den § 121 zumutbare Beschäftigung und dort den Absatz 3: Du musst in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit eine Minderung Deines voherigen Gehaltes von >20 %, in den folgenden 3 Monaten >30 % nicht hinnehmen - je nach bisheriger Entlohnung ist es also häufig so, dass die Zeitarbeit Dir so viel weniger bietet, dass Du diese tatsächlich s. o. nicht annehmen musst. Ab dem 7. Monat ist die Arbeit dann nicht zumutbar, wenn das erzielbare Nettoeinkommen abzüglich der durch die Arbeit entstehenden Kosten geringer ist als Dein Arbeitslosengeld. Hier findest Du also Deinen Spielraum, das Gehalt mit der Zeitarbeit zu verhandeln! Ab ALG II musst Du die Arbeit annehmen und dann bestimmt die Zeitarbeit den Preis!

 

So, dann mal noch viel Erfolg.

 

Ich würde mit Sicherheit nicht bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten wollen!

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Hallo Kristina

Die Eingabezeile, nennt man URL Leiste. Hier werden Internetadressen etc. eingegeben. Darunter befindet sich meistens die Toolbar. Farben und ander Desingns, kann man auch z.B. über den neuen Mozilla Firefox hochladen.

mfg Fork

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