Also generell, musst du ja nicht bei dieser Zeitarbeitsfirma arbeiten. Es sei denn, du machst dies gerne und nimmst auch gerne etwas weniger Geld in Kauf. Denn es gillt der Grundsatz:
ALG 1 unterliegt dem SGB III (Sozialgesetzbuch), dort gibt es den § 121 zumutbare Beschäftigung und dort den Absatz 3: Du musst in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit eine Minderung Deines voherigen Gehaltes von >20 %, in den folgenden 3 Monaten >30 % nicht hinnehmen - je nach bisheriger Entlohnung ist es also häufig so, dass die Zeitarbeit Dir so viel weniger bietet, dass Du diese tatsächlich s. o. nicht annehmen musst. Ab dem 7. Monat ist die Arbeit dann nicht zumutbar, wenn das erzielbare Nettoeinkommen abzüglich der durch die Arbeit entstehenden Kosten geringer ist als Dein Arbeitslosengeld. Hier findest Du also Deinen Spielraum, das Gehalt mit der Zeitarbeit zu verhandeln! Ab ALG II musst Du die Arbeit annehmen und dann bestimmt die Zeitarbeit den Preis!
So, dann mal noch viel Erfolg.
Ich würde mit Sicherheit nicht bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten wollen!