Auftraggeber oder Auftraggeberin bei GmbHs oder AGs oder GBRs?
Hallo, wir diskutierten in der Firma schon länger ob es bei einer GmbH die Auftraggeberin heissen muss, oder der Auftraggeber. Ich bin ja der Meinung, dass es sich bei der Gesellschaft (GmbH) als solches um eine juristische Person handelt und somit die Auftraggeberin heissen müsste. Andere meinen, es bezieht sich auf das Wort Gesellschaft im plural ahndelt, die wiederum aus beiderlei Geschlechtern besetzt sein kann und somit der Auftraggeber als Geschlechtsneutrales Wort richtig ist. Also wie z.B. bei der Tisch, welcher ja auch nicht wirklich ein Geschlecht hat ;). Was ist jetzt richtig?