Mindestens eine fünfstellige Summe als Schmerzesgeld, sowie darüber hinaus auch sämtliche Kosten zur Erfüllung des Kinderwunsches, wie in einem Beitrag schon richtig gesagt wurde.

Was der Staat durch rechtswidriges Verhalten und Zwang verbockt hat, muss er auch angemessen Entschädigen.

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