Hallo fLawLess4rm,

Wolken entstehen dort wo Wasser verdunstet. Je höher das verdunstete Wasser steigt, desto kälter wird die Umgebungsluft. Das Wasser kondensiert also aus. Berghänge bilden dabei eine natürliche Barriere für die entstehenden Wolken. Durch weiter kondensierendes Wasser aus der Umgebung (Seen, Flüsse usw.) nimmt die Wolke stetig weiter Wasser auf, bis Sie schließlich abregnet.

Da Berge, wie oben geschrieben, eine natürliche Barriere sind, bilden sich gerade im Alpengebiet häufig Wolken.

Grüße

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Aktualisiere mal Deinen Video-Player. Du kannst auch erstmal im Ereignisprotokoll von Windows nachsehen welches Problem genau vorliegt.

Wenn das Problem auf dem einen PC auftritt, bei dem anderen aber nicht, ist das ein lokales Problem.

Eventuell liegt auch ein Treiberproblem vor (Audiotreiber, Grafikkarte). Aktualisiere sicherheitshalber mal alle Treiber und installiere einen anderen Player.

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Nutz mal ein Epiliergerät. Von Braun oder Phillips gabs recht gute. Alternativ halt wachsen. Wenn du rasierst, nutz besser Einwegrasierer. Die sind immer schön scharf. Männerrasierer stumpfen zu schnell ab, weil die Intimhaare sehr fest sind.

Ich denke nicht das Ihn das großartig stören wird... Dann kann Man(n) mal zum Schatz sagen: "Schatz du stachelst" :D

Nimms mit Humor ;)

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Wenn jemand zu Dir sagt "hör auf" und du machst weiter, nur um denjenigen zu ärgern, kann man vom Tatbestand der Belästigung sprechen.

Aus Wikipedia:

Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Subjekte (z. B. einer Person) oder Objekte (einer Sache) auf ein oder mehrere Subjekte (z. B. der Zielperson), wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend oder schädigend wahrgenommen wird.

In engerem, weitaus häufiger verwendetem und unter Umständen juristisch relevantem Sinne findet Belästigung zwischen Personen statt und erfüllt folgende Kriterien: sie geschieht ohne berechtigtes Interesse des Täters (bzw. mithilfe unverhältnismäßiger Mittel) und trotzdem zumeist willentlich gegen den Willen und damit zum Schaden des Opfers.

Wenn der Hergang allerdings stimmt, so wie Du Ihn schilderst, kann man auch davon ausgehen das du Dich beleidigt gefühlt hast... Aber das ist spekulativ und nicht rechtsverbindlich.

Schau erstmal was wird. Hunde die bellen beißen nicht. außerdem: nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

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Fällt mir gerade noch ein:

Wende Dich unbedingt auch an den Mieterschutzbund. Die helfen Dir ebenfalls bei Rechtsfragen.

Deine Verzweiflung ist verständlich - aber lass Dich nicht unterkriegen.

Viel Erfolg und Glück und beste Grüße

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Schnapp Dir die Kündigung und geh zum RA deines Vertrauens...

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Die wird trotzdem Steuerdüsen haben.... Also kleine Ventile über die kleine Stöße an Sauerstoff abgegeben werden. Letztlich vergrößert oder verringert sich dann der Orbit...

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Eisbeutel aus der TK bis Dir die Hand / der Arm weh tut. Schiessgummi um das Handgelenk und schnalzen lassen.

Was du nicht tun solltest: Depressive Musik hören Dir Gedanken um das machen, was Dich beschäftigt, weswegen du Dich überhaupt verletzen willst / denkst es zu wollen.

Ps. Wenn Du denkst du bist bereit, geh zu deinem Hausarzt und versuche mit Ihm darüber zu reden - er wird dir helfen und verschwiegen sein, wenn du es willst.

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Mit einem bestehenden AMD System kannst du keine Intel CPU aufsetzen. Wechselst du JETZT den Prozessor MUSST du das Board tauschen. Ggf. auch den Speicher wenn er recht alt ist.

Ausserdem: Rüstest du den PC auf mit einer neuen AMD CPU muss dein Mainboard diese unterstützen. Schau im Internet bei dem Hersteller deines Boards, dort stehen die unterstützen CPU's und Speicher.

Wenn du jetzt noch XP hast, dann prost Mahlzeit. MS liefert keine Updates mehr dafür. Schau dich nach nem neuen Komplettrechner um. Wenn es billig sein muss und der Rechner nicht das neueste sein kann: gebrauchtcomputer24.de Die PC's gibts dort auch mit einer Win7 OEM Lizenz für knapp 300€.

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Wann genau passiert das? Laptop an und bluescreen?

Sieht das so aus?

https://www.google.de/search?q=bluescreen&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=yhKuUsy6G8qStQbMyIDACA&ved=0CD8QsAQ&biw=1600&bih=731

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Bin zwar kein Sportler wie du, aber n Kumpel von mir sagte mal:

"wenn du Sport treibst und n Muskelkater hast, reissen die Muskelfasern etwas ein - darum der Schmerz. Kreatin füllt diese Zwischenräume durch Wassereinlagerung"

Ich kann jetzt nicht behaupten zu wissen das es stimmt - aber vielleicht eine Möglichkeit?

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Laut den Medien (Focus.de) will die Rechtsanwaltskanzeli U+C (Urmann & Kollegen) nicht nur Besucher abstrafen, die bei T-Offline sind, sondern auch diejenigen welche bei KBD, Vodafone usw. sind. Auch sollen dann Seitenbesucher bestraft werden, die andere Portale mit freizügigen Damen besuchten.

Aber: Die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen ist gegenwärtig fragwürdig, da man beim Streamen nicht vom klassischen Download reden kann - der bei urhebergeschützten Materialien abmahnfähig ist. Auch ist die Arbeitsweise des genutzten Programms noch weiter unklar, sodass zu bezweifeln bleibt das die Abmahnungen überhaupt rechtens sind.

Tipp wenn Du betroffen bist: Wende Dich an den Rechtsanwalt Solmecke. http://www.solmecke.eu/

Solmecke engagiert sich sehr stark um gegen solche Abmahnungen vorzugehen.

Weiterer Tipp: KP wie alt du bist, aber lass besser die Finger von P2P Netzwerken. Eher dann OCH + Proxy nutzen ;)

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PCIe 1.0 x16 = 8.000 MB/s PCIe 2.0 x16 = 16.000 MB/s
PCIe 3.0 x16 = 32.000 MB/s

PCIe 3.0 ist mit 2.0 aber abwärtskompatibel. Die Karte arbeitet dann halt nur mit 2.0 statt 3.0 (der Datendurchsatz ist dann offenbar geringer).

Neben dem werden auch erweiterte Steurbefehlssätze in der 3.0er Version vorhanden sein. Ebenfalls die Unterstützung der neuesten DirectX Version...

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Hallo,

ist die Duschabtrennung eine Sonderanfertigung auf Deine Wünsche? Hast du einen verbindlichen Liefertermin erhalten?

Wenn in mindestens in einem Fall ja, sind die folgenden Links interessant für Dich:

§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Ich würde folgendes machen: Wenn der Schulder / Lieferant einen Liefertermin angegeben hat und dieser verstrichen ist, schick ihm eine Mahnung mit 7 Tagen Lieferzeit. Verstreicht der Termin erneut setze Ihn erneut in Verzug durch Mahnung und setz ein Ultimatum. Beim dritten Verzug verlangst du Schadensersatz statt der Leistung gemäß §286 BGB.

Wichtig, in jeder Mahnung solltest du dem Lieferanten 7 Tage Zeit geben - mit Weihnachten wird's wohl nichts werden.

Frage am Rande: War das ein Vorkassekauf oder ein Kauf auf Rechnung nach Lieferung? Hätte ich fast vergessen, denn da musst Du dann nochmals aufpassen...

Grüße, Florian

p,s, ich poste gleich noch einen Link - mehr als zwei in einem Post mag GuteFrage.net nicht

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Grüß Dich nochmal,

ich habe bei mir jetzt das Problem mit dem Fehler 43 beheben können. Hast du zufälligerweise ein HP Notebook?

Da hilft Dir sicher ebenfalls das HP Support Assistant unter folgendem Link:

http://www8.hp.com/us/en/campaigns/hpsupportassistant/hpsupport.html?jumpid=ex_r602_go_hpsupportassistant#.UqzWK3ke-M9

Wenn du einen anderen Notebookhersteller hast, geh auf dessen Webseite und lade dort die neuesten Treiber für dein Gerät herunter.

Mir hat's geholfen - auch wenn es etwas dauerte.

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Was für ein Betriebssystem hast du? Tritt das plötzlich auf oder hast du neuinstalliert? (Windows, Unix etc.) Stecken die Karten richtig im Slot? Sind die Treiber neu?

Hab sowas ähnliches auf meinem probook. Aber da weiss ich das Windows die Treiber nicht mag...

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Hallo,

Danke für Eure Antworten. Auch für die die man eigentlich nicht hören will...

Klar hab ich mir überlegt ob ich das nicht einfach zu krass sehe. Andererseits war das Wartezimmer nicht voll. Zudem habe ich auch 10 € gezahlt und fühle mich grade schon als steuerzahlendes Schwein von dem sich der Arzt mal eben eine Scheibe heruntergeschnitten hat um seine G+V aufpolieren zu können.

Mich ärgert das jedenfalls schon sehr.

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