Hi, wahrscheinlich ist dein Problem schon lange gelöst, aber ich denke, das Thema ist trotzdem noch wichtig. Meine letzte Wohnung war auch sehr hellhörig und daher hab ich mich mit den relevanten Baubestimmungen auseinandergesetzt, um zu sehen, ob man daran etwas über Hellhörigkeit ableiten kann. In der zum Bauzeitpunkt gültigen DIN 4109 stehen die jeweiligen mindestens notwendigen Schallschutzvorschriften. Das heißt, falls du das Baujahr oder einen ungefähren Bauzeitpunkt kennst, kannst du einiges zur Hellhörigkeit des Hauses sagen. Nachdem ich mich so lange mit dem Thema beschäftigt hatte, habe ich eine Website dazu gebaut. Hier kannst du für eine Adresse und optional das Baujahr checken, ob es wahrscheinlich Lärmprobleme in der Wohnung gibt www.ruhecheck.de). Vielleicht hilft das ja den nächsten, die sich mit dem Thema beschäftigen...

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