Also, Butangas ist schwerer als Luft. Wenn die Kartusche undicht ist, sammelt sich das Gas am Boden(ungünstig im Keller). Bei einem Schadensfall, der ist unwarscheinlich - aber möglich(murpy's law), gibts auch von 250 ml Butangas an ordentlichen "Rums" und da wird dir jede Versicherung eine Fahrlässigkeit beweisen - also nichts zahlen. Ich täts irgendwo im freien(Balkon) oder wos zugig ist lagern. mfg

...zur Antwort

Eben, der Hausmeister sagt ned aus Spass "des geht ned", er bekommt auch keinen Euro Extra für "des geht ned". Man muss blos miteinander reden(bairisch: Kommunikation), dann wird des schon.

mfg Peter Franze

...zur Antwort
Darf man unter der Dachschräge etwas lagern?

Ich hätte mal eine Frage zum Brandschutz:

Meine Mansardenwohnung hat gerade Wände, das bedeutet natürlich, dass der Bereich hinter den Mauern Dachschräge ist, und damit einen großen Stauraum bietet. Der Bereich zu den Dachschrägen ist auch mittels einer kleinen Tür zugänglich. Dieser Dachbodenbereich ist ca. 10 Meter lang und ca. drei Meter breit.

Ich nutze diesen Dachbodenbereich, für das, wofür Dachböden da sind: Ich verwende ihn teils als Speicher und lagere dort Verschiedenes, das ich nicht immer brauche. Dies wohlgeordnet und äußerst platzsparend in geschlossenen Profi-Stapelboxen, und nur im niedrigsten Bereich der Dachschräge (unter 80 cm hoch). Von dort bis zur Wand sind es ca. 1.8 Meter, das bedeutet, dass sich zwei bis drei Männer nebeneinander dort völlig probemlos fortbewegen können, die gesamte Länge des Dachbodens entlang (ca. 10 Meter).
Obwohl ich, wie gesagt, den niedrigsten Bereich der Dachschräge als Speicher nutze: Im verbleibenden, freien Raum könnte sich somit problemlos ein ganzes Feuerwehrregiment aufhalten. Zwanzig Leute mindestens. Man könnte dort problemlos mehrere Feuerwehrschläuche verlegen und im Ernstfall völlig unbehindert löschen. Die Feuerwehrleute könnten zur Not sogar Hockey da drin spielen. Die Mauer zur Wohnung hin ist auch völlständig frei, da steht überhaupt nichts.

Das bedeutet: Selbst im Brandfall könnten sich Feuerwehrleute problemlos in meinem Speicher hin- und herbewegen. Denn die würden ja wohl kaum ausgerechnet da entlangrobben wollen, wo die Dachschräge nur 30-70 cm hoch ist, wo meine Stapelbosen sind, wenn daneben genügend Platz ist, wo man fast aufrecht gehen kann.

Nun hat mir jemand gesagt: Da darfst du nicht viel lagern. Das ist ein Zugang für die Feuerwehr im Brandfall! Das muss frei bleiben.

Nun frage ich mich:

  1. Was soll das, das würde ja für jeden anderen Dachschrägenbereich/Dachboden genauso gelten. Und außerdem: Es gibt ja schließlich genügend Dachwohnungen, wo die gesamte Grundfläche unter dem Dach als Wohnung ausgebaut ist, den Bereich, wo die Dachschräge nur noch 20-30 cm hoch ist, eingeschlossen. Dann müsste das, aus Brandschutzgründen, ja auch verboten sein.

  2. Wenn man da modernen Vollwärmeschutz anbringen würde, was heute völlig normal ist, dann wäre da überhaupt kein Platz mehr, weil die die Wärmeisolierung dann den Platz vollständig einnehmen würde. Und dann könnte sich da kein Feuerwehrmann mehr drin bewegen. Dann müsste ja Vollwärmeschutz im Dachbereich auch verboten sein.

  3. Ich nutze sowieso nur den niedrigsten Bereich der Dachschräge als Speicher, und da steht alles wohlgeordnet, und in keiner Weise brandgefährlich, in Profi-Stapelboxen.

  4. Feuergefährliche Substanzen lagere ich dort natürlich auch nicht.

Frage:

Stimmt es, das man einen solchen Bereich aus Brandschutzgründen nicht als Speicher nutzen darf?

Bitte nur ernsthafte Antworten, und keine Antworten von Leuten, die selbst keinen blassen Schimmer haben und nur raten können.

...zum Beitrag

@Blauzahn27, lieber ein "Matschgehirn" als gar kein Hirn. mfg

...zur Antwort

Also, dass wenn die Flamme ausgeht und dann Gas ausströmt ist Quatsch. Die Therme wird ja nicht am Grenzübergang Brenner (nach Italien) gekauft worden sein, hat deswegen wahrscheinlich eine Zündsicherung(will heissen: wenn keine Flamme - dann kein Gas); Mein Tipp: ruf deinen Kaminkehrer (der mit den unverschämten Rechnungen) an, schildere Ihm den Fall, stell ihm eine Tasse Kaffe in Aussicht, dann wird er dir bestimmt helfen. mfg (sry wg. Rechtschreibung)

...zur Antwort

Bei der eplanten Aktion wirst wahrscheinlich zwei Brandabschnitte in diesem Gebäude(Doppelhaus) verbinden. Frag am besten beim Bauamt nach und lass dir, wenn ein positiver Bescheid, das Ergebniss schriftlich geben(Haftungsfrage im Schadensfall). mfg

...zur Antwort

Dekokamine vermittelte den Eindruck, das die genannten Geräte zum Heizen da sind. Diese dürfen in Deutschland nicht als Heizgeräte bezeichnet werden, weil Sie ungeeignet sind zum Heizen.

-> Bei der Verbrennung von 1 Liter Bioalkohol entstehen mehr als 5000 Liter Wasserdampf - wohin damit ?

-> Bei unsachgemäßem Betrieb (Unmengen von Brennstoff) entsteht bei Sauerstoffmangel (geschlossene Fenster, Türen) hochgiftiges Kohlenmonoxid.

Wenn Sie mit so einem Gerät heizen, bekommen Sie bestimmt ein angenehme Wärme, wie in der Sauna.

Quelle Wikipedia: Verbrennungsgleichung >> CH3CH2OH + 3O2 -> 2CO2 + 3H2O;

D.h.: Aus 1 Ltr. Ethanol wird bei Verbrennung die 3fache Menge Wasser;

Aus 1 Liter Wasser entstehen 1,673 m³ Wasserdampf; 3 X 1,673 ~ 5 m³

...zur Antwort

Zita-> Beim Kauf auf "Schwer entlammbar" achten.<- Zitatende. Es ist ein Unterschied zwischen "Nichtbrennbar" und "Schwer entlammbar". Bei der Deko eines Seniorenheimes musst du "Nichtbrennbar" nehmen(Haftungs- btw. Versicherungsfrage). ciao bes Demnäx

...zur Antwort

Da kann man sofot wieder einheizen. Dann wird er wenigstens wieder trocken.

...zur Antwort

Hört sich nach Kaminbrand an. Ich würd den Kaminkehrer anrufen. Wenn die Feuerwehr kommt, obacht! Die löschen gern und machen dadurch mehr Schaden als sie retten. Bei einem Kaminbrand herschen ca. 1000 °C im Kamin. Wenn da Wasser dazukommt, gibts eine ordentliche Verpuffung und dein Kamin ist Kaputt. (Im Löschschaum sind auch noch ca. 40% Wasser drin). Vom Wasserschaden reden wir gar nicht. don't Panic

...zur Antwort

@ Seehausen Der Kaminkehrer kann nix genehmigen. Der stellt nur fest, ob's zulässig ist. Ausserdem kommt der schon von allein, aber Bescheid sagen schadet nicht.

...zur Antwort

Also, es gibt in diesem Fall keine Verpflichtung vom Gesetzgeber her einen Feuerlöscher vorzuhalten, wahrscheinlich aber vom Versicherer. Hier gehts aber eine Haftungsfrage im Brandfall. (bei einer Brandversicherung gehts nur um die monatl. Beiträge-nicht um Schadensregulierung) Versuch doch mal zu erkunden wie's Versicherungstechnisch ausschaut, ob ein Mietminderung oder Ähnliches deswegen möglich ist.

mfg Flops

(ich bekomme 15 Pkt. Ab wieviel Pkt. git's ne Waschmaschine?)

...zur Antwort