Antwort
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten:-)
@Renick: die Verwaltungsangestellte des Vermieters meinte, es müsse noch mit dem Eigentümer des Anwesens geklärt werden, ob dieser für die Erneuerung des Bodens zuständig ist oder ob ich dafür aufkommen muss.
@Parhalia:
In meinem Mietvertrag ist NICHT extra aufgeführt, dass der Bodenbelag beim Einzug in der Wohnung war.
@Lotta:
Der Bodenbelag war soweit in Ordnung, als wir den Teppich drübergelegt haben,also normale Gebrauchsspuren, weil der Boden ja auch schon einige Jahre alt war.