Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten:-)

@Renick: die Verwaltungsangestellte des Vermieters meinte, es müsse noch mit dem Eigentümer des Anwesens geklärt werden, ob dieser für die Erneuerung des Bodens zuständig ist oder ob ich dafür aufkommen muss.

@Parhalia:

In meinem Mietvertrag ist NICHT extra aufgeführt, dass der Bodenbelag beim Einzug in der Wohnung war.

@Lotta:

Der Bodenbelag war soweit in Ordnung, als wir den Teppich drübergelegt haben,also normale Gebrauchsspuren, weil der Boden ja auch schon einige Jahre alt war.

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