Antwort
Unser Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 schreibt vor, jeder hat das Recht auf persönliche Unversehrtheit. Grad im Hinblick auf das dritte Reich, war dieser Absatz wichtig festgelegt zu werden. Und in den UN-Menschenrechten, die wir unterschrieben haben, gehört dieser Punkt ebenso dazu. Damit kommt eine Todesstrafe nicht mehr in Frage. Es wird auf Rehabilitierung abgezielt, statt auf Todesstrafe.
Ein weiterer Grund ist die Frage der Unfehlbarkeit von Urteilen. Es wurden in der Vergangenheit zu viele zum Tode verurteilt, und später stellte sich deren Unschuld heraus.