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Das sehe ich anders: Händler können nicht einfach Bestellungen stornieren. Wo habt ihr denn Euer Halbwissen her?
Der Vertrag ist gültig. Der Händler hat die Ware als Verfügbar angeboten, Kunde kauft. Vertrag ist gültig.
Das er keine Ware mehr auf Lager hat, ist sein Problem, nicht das des Kunden.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-muss-der-haendler-trotz-stornierung-die-bestellte-ware-liefern_152603.html
Hier sieht das schon wieder ganz anders aus. Wäre nett, wenn man schon Antworten postet, sein "Wissen" auch zu belegen.