Hallo zusammen,
kann mir jemand in dem Fall weiterhelfen ?
Fall 1. Der Schuldner hatte eine Schuld aus 2003 nicht bezahlt, diese liefen in die Leere, ebenfalls wurde der Titel ( wenn überhaupt ein Titel vorliegt , ist unbekannt ) nicht jedes Jahr angemahnt es entstanden immer wieder Lücken, sodass ich der Meinung bin das die Forderung verjährt ist.
Jetzt kommt die Rechtsschutzversicherung im Spiel.
Der Schulder hat eine Rechtschutzversicherung aus 2015 die für Forderung Rückwirkend nicht haftet, allerdings droht nun der Gläubiger mit Vollstreckung der Brief ist aus 2019. Damit der Schuldner das mit dem Rechntsanwalt klären kann zwecks Verjährung, kann der Schuldner die Rechtschutzversichrung nutzen? Der Gläubiger wird langsam frech und knallt immer wieder Gebühren auf die Forderung ,sodass die Schuld sich erhöht.
Vielen Dank für Eure Hilfe.