Der Beitrag ist ja nun schon ein paar Tage alt, ich hoffe aber dennoch weiterhelfen zu können.
Grundsätzlich ist mal festzuhalten um welche art Kosten es sich handelt:
- Reden wir über kosten die Im Ramen eines Webhostings in Rechnung gestellt werden so sind die Domain-Kosten i.d.R. in den Kosten für das Webhosting inkludiert.. Sofern die Webhosting Accounts nicht "weiterverkauft" werden, so sind das Werbungskosten. Andernfalls sind das für mich entweder Fremdleistungen beim SKR03 z.B. Konto 3100 oder Miete für Webspace, Server etc.
- Wenn es Kosten sind die von der jeweiligen Verwaltungsstelle der Domain in Rechnung gestellt werden weil man z.B. einen eigenen Server betreibt und lediglich die Domains registriert. So sind das bei Eigenbedarf Werbungskosten, bei Weitergabe der Kosten an Kunden sind es für mich "Fremdleistungen" SKR03 Kto. 3100
- Wenn ein Domainname gekauft wird (nicht registriert), so ist das der Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsgutes