Aalso ja man kann theoretisch mit dem weltpass reisen aber man sollte noch einen anderen dabei haben für den Fall dass man mit seinem weltpass abgelehnt wird

...zur Antwort

Die fallen da genauso aus wie beim Hersteller

...zur Antwort

Is zwar ein komischer Weg aber stimmt

...zur Antwort
Pony verkauft ohne Rücknahme oder Gewährleistung

Ich habe unsere beiden Shettys inkl Zubehör (sattel, Trense, Longierleine, Halfter, stricke, Mähnenspray, Rest Heu und drei Sack Stroh, wobei Halfter usw neu waren) zu einem Gesamtpreis von 150€ verkauft.

Die Käufer haben sich beide Tiere genau angesehen, auch die Papiere. Ich habe den beiden alles zu den Ponys gesagt, was ich wusste. Ich selbst habe sie erst im November aus schlechter Haltung übernommen und aufgepäppelt. Hier hatten beide keine Probleme, waren gesund und munter. Ich habe ihnen gesagt, dass ich nichts weiter zum Zustand sagen kann, als das was bei mir war und das der jüngere einen Tag mal Probleme mit einem Hinterlauf hatte, nach ner runde spazieren war es wieder ok und ist nie wieder aufgetreten.

Im Kaufvertrag wurden die Parteien festgehalten, das Datum, der Preis inkl Zubehör. Dazu steht, dass nichts weiteres vereinbart wurde und eine Rücknahme oder Gewährleistung nicht nicht vorhergesehen ist. Nicht mehr oder weniger.

Nun, nach einen einem Tag rief mich die neue Besitzerin an bzw schrieb, dass der Kleine lahmen würde und die den Tierarzt da hatten. Dieser habe vor Ort einen Gelenkschaden festgestellt, der schon länger da wäre. (wie schon erwähnt hier war nichts dergleichen aufgefallen).

Sie fordert nun die Rücknahme des einen Ponys und Erstattung des Kaufpreises, obwohl dieser nicht mal Schlachtpreis ist. Außerdem Erstattung der Kosten für den Tierarzt. Ich habe gesagt, dass ich das Pony nicht abholen kann. Worauf sie sagte, dass das Tier nun heute in die Klinik ginge und ich die Rechnung tragen müsste. Außerdem würde sie zum Anwalt gehen am Montag.

Nun zu meiner schlichten Frage, was habe ich tatsächlich zu befürchten? Muss ich irgendwas an Kosten tragen?

Wäre über eine Antwort sehr dankbar.

...zum Beitrag

Sonst schau mal in Paragraph 437 der BGB

...zur Antwort
Pony verkauft ohne Rücknahme oder Gewährleistung

Ich habe unsere beiden Shettys inkl Zubehör (sattel, Trense, Longierleine, Halfter, stricke, Mähnenspray, Rest Heu und drei Sack Stroh, wobei Halfter usw neu waren) zu einem Gesamtpreis von 150€ verkauft.

Die Käufer haben sich beide Tiere genau angesehen, auch die Papiere. Ich habe den beiden alles zu den Ponys gesagt, was ich wusste. Ich selbst habe sie erst im November aus schlechter Haltung übernommen und aufgepäppelt. Hier hatten beide keine Probleme, waren gesund und munter. Ich habe ihnen gesagt, dass ich nichts weiter zum Zustand sagen kann, als das was bei mir war und das der jüngere einen Tag mal Probleme mit einem Hinterlauf hatte, nach ner runde spazieren war es wieder ok und ist nie wieder aufgetreten.

Im Kaufvertrag wurden die Parteien festgehalten, das Datum, der Preis inkl Zubehör. Dazu steht, dass nichts weiteres vereinbart wurde und eine Rücknahme oder Gewährleistung nicht nicht vorhergesehen ist. Nicht mehr oder weniger.

Nun, nach einen einem Tag rief mich die neue Besitzerin an bzw schrieb, dass der Kleine lahmen würde und die den Tierarzt da hatten. Dieser habe vor Ort einen Gelenkschaden festgestellt, der schon länger da wäre. (wie schon erwähnt hier war nichts dergleichen aufgefallen).

Sie fordert nun die Rücknahme des einen Ponys und Erstattung des Kaufpreises, obwohl dieser nicht mal Schlachtpreis ist. Außerdem Erstattung der Kosten für den Tierarzt. Ich habe gesagt, dass ich das Pony nicht abholen kann. Worauf sie sagte, dass das Tier nun heute in die Klinik ginge und ich die Rechnung tragen müsste. Außerdem würde sie zum Anwalt gehen am Montag.

Nun zu meiner schlichten Frage, was habe ich tatsächlich zu befürchten? Muss ich irgendwas an Kosten tragen?

Wäre über eine Antwort sehr dankbar.

...zum Beitrag

Aber die Rechnung einfach so tragen musst du natürlich nicht Einfach das Tier zurücknehmen vlcht schon

...zur Antwort
Pony verkauft ohne Rücknahme oder Gewährleistung

Ich habe unsere beiden Shettys inkl Zubehör (sattel, Trense, Longierleine, Halfter, stricke, Mähnenspray, Rest Heu und drei Sack Stroh, wobei Halfter usw neu waren) zu einem Gesamtpreis von 150€ verkauft.

Die Käufer haben sich beide Tiere genau angesehen, auch die Papiere. Ich habe den beiden alles zu den Ponys gesagt, was ich wusste. Ich selbst habe sie erst im November aus schlechter Haltung übernommen und aufgepäppelt. Hier hatten beide keine Probleme, waren gesund und munter. Ich habe ihnen gesagt, dass ich nichts weiter zum Zustand sagen kann, als das was bei mir war und das der jüngere einen Tag mal Probleme mit einem Hinterlauf hatte, nach ner runde spazieren war es wieder ok und ist nie wieder aufgetreten.

Im Kaufvertrag wurden die Parteien festgehalten, das Datum, der Preis inkl Zubehör. Dazu steht, dass nichts weiteres vereinbart wurde und eine Rücknahme oder Gewährleistung nicht nicht vorhergesehen ist. Nicht mehr oder weniger.

Nun, nach einen einem Tag rief mich die neue Besitzerin an bzw schrieb, dass der Kleine lahmen würde und die den Tierarzt da hatten. Dieser habe vor Ort einen Gelenkschaden festgestellt, der schon länger da wäre. (wie schon erwähnt hier war nichts dergleichen aufgefallen).

Sie fordert nun die Rücknahme des einen Ponys und Erstattung des Kaufpreises, obwohl dieser nicht mal Schlachtpreis ist. Außerdem Erstattung der Kosten für den Tierarzt. Ich habe gesagt, dass ich das Pony nicht abholen kann. Worauf sie sagte, dass das Tier nun heute in die Klinik ginge und ich die Rechnung tragen müsste. Außerdem würde sie zum Anwalt gehen am Montag.

Nun zu meiner schlichten Frage, was habe ich tatsächlich zu befürchten? Muss ich irgendwas an Kosten tragen?

Wäre über eine Antwort sehr dankbar.

...zum Beitrag

Meines Wissens nach muss man Gewährleistungen ausschließen aber genau sicher bin ich mir hierbei nicht

...zur Antwort

Wie viel Umsatz? Nur Firmen machen Umsatz Du bekommst da höchstens Gehalt

...zur Antwort

Was denn für ein Screenshot?

...zur Antwort

Also generell: nein darf sie natürlich nicht

...zur Antwort

Wie alt ist denn der Rabauke?

...zur Antwort

Einspruch erheben kannst du immer Hast du keinen Anwalt?

...zur Antwort

Die EZB kauft Staatsanleihen auf, und schmeißt dafür Mrd Euro auf den Markt -> Wert des einzelnen euros sinkt Dazu kommt noch das auf dicke Hose machen der griechische Politikclowns Und zum Öl steht hier ja schon was richtiges Was du kaufen sollst musst du schon selbst wissen

...zur Antwort