Vorsicht beim Immobilienkäufen in Griechenland ! Ich habe dazu hier kürzlich was gelesen http://www.finanztip.de/i/a/immobilienkauf-griechenland-italien-portugal.htm Da gibt es teilweise gar kein Grundbuch, was einen Kauf ziemlich schwierig und gefährlich machen kann.

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Ne, würde ich auch nicht machen.

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§ 239b StGB (Strafgesetzbuch) Geiselnahme

Dafür gibts mindestens 5 Jahre...

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ich glaube, da musst Du zu einer Nachschulung.

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"Konto" > "Privatsphäre-Einstellungen" > "Benutzerdefinierte Einstellungen".>"Dinge, die ich teile" > "Beiträge von mir" > Unterpunkt "Benutzerdefiniert" dort kann man einstellen, wer deine Pinnwand (nicht) betrachten darf. Um deine Pinnwand vor allen Facebook-Nutzern zu "verstecken", wähle den Unterpunkt "Nur ich" aus, so können "Freunde" sowie "Fremde" die Pinnwand gar nicht einsehen.

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Die erste Fahrstunde findet oft auf einem Übungsplatz oder einer großen leeren Fläche wie einem Parkplatz statt. Da übt man dann Hoch- und Runterschalten , Kurvenfahren, Anfahren in eine Kurve und Notbremsung etc... Kann mir nicht vorstellen, dass es Fahrlehrer gibt, die einen von Anfang an im normalen Straßenverkehr fahren lassen. Viel Spaß und Erfolg!

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Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:

-Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
-Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
-Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
-Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
-Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden (spontan kann sich kein Erwachsener mit einem Fahranfänger ins Auto setzen)

- Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden. -Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden, da es sich hier um eine nationale Sonderregelung handelt. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland muss ein Fahrerwechsel erfolgen. Die einzige Ausnahme stellt hier Österreich dar. Dort darf man mit dem deutschen B 17-Führerschein in Begleitung fahren. Gleiches gilt umgekehrt auch in Deutschland mit der österreichischen L 17-Fahrerlaubnis. - Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger). Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze. - Für Fahrer und Beifahrer gelten natürlich die bekannten Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren! - Da die Begleitperson nicht der Fahrzeugführer ist, darf sie nicht aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreifen sondern nur als Berater tätig sein. - Wo die Begleitperson sitzen muss ist nicht vorgeschrieben, sie kann auch auf dem Rücksitz Platz nehmen.

Fazit: Du alleine darfst sie mit deinen 18 Jahren nicht begleiten!

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