Probleme mit Versicherungsmakler

Hallo, ich hätte eine Frage bzw. möchte mich gerne von jemandem beraten lassen was ich bei meiner momentanen Situation machen soll weil ich alleine einfach nicht mehr weiter weiß.

Ende 2010 hatte ich einen schweren Verkehrsunfall. Seit meiner Ausbildung zur Masseurin 2006 bis zu meinem Abschluss zur Physiotherapeutin Anfang 2010 habe ich meinen Versicherungsvertreter ständig um Auskunft und Information einer Berufsunfähigkeitsversicherung gebeten.

Es zögerte sich alles wegen zeitlichen Problemen meines Versicherungsmaklers hinaus. Am 14. Oktober 2010 hatte ich dann einen Termin mit meinem Versicherungsvertreter, meine Mutter und mein Vater waren auch mitanwesend. Soweit ich mich erinnern kann habe ich an diesem Abend beim Versicherungvertreter ein Formular unterschrieben über die Berufsunfähigkeitsversicherung, die ich abschließen wollte. Leider hatte ich eine schwere Kopfverletzung erlitten und kann mich nicht mehr genau an das Gespräch erinnern und konnte mich damals nicht weiter um die Versicherung kümmern. Auch meine Mutter und mein Vater hatten in dieser schwierigen Zeit nicht auch noch an die laufende Versicherungsangelegenheiten gedacht.

Im Krankenhaus noch hat mir meine Mutter ein Angebot, dass der Herr von der Versicherung schickte zum unterschreiben mitgebracht. Sein eingetragenes Datum 02.12.2010. Auf diesem Angebotsschreiben steht, Versionsdatum der Antragsstellung 07/2010 von ihm mit Hand eingetragen.

Die Ausfertigung des Versicherungsscheins trägt das Datum 15.12.2010.

Nun meine Frage, habe ich Anspruch auf eine Rente durch diese Versicherung oder falls nicht, kann ich durch einen Anwalt den Versicherungsvertreter wegen der Antragsverzögerung verantwortlich machen?

Schließlich geht es um meine Zukunft. Ich leide täglich unter Rückenschmerzen. Ich werde von meiner Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaft einen kleinen Anteil an Rente bekommen, aber dies wird nicht zum Leben reichen. Mein Beruf kann ich nur noch in einer Teilzeitbeschäftigung ausführen. Hätte dieser Vertreter der Versicherung nicht alles so lange hinausgezögert, wäre ich jetzt versichert und wenigstens finanziell ohne Zukunftssorgen.

Bitte helft mir und gebt mir Rat ob ich dagegen nicht irgendetwas unternehmen kann.

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Also wie ich das hier verstehe, gab es eine Antragsstellung (war es wirklich nur ein "Formular"? - Ich vermute, es handelte sich dabei bereits um den Antrag!!!) am 14.10. mit vorläufigem Versicherungsbeginn (und damit meist auch vorläufigen Versicherungsschutz) am 15.10., richtig? Wann genau war denn jetzt der Unfall? Vor oder nach dem 15.???

Bei dem "Angebot" vom 02.12., handelt es sich da wirklich nur um ein Angebot? Oder ist das die Versicherungspolice, ausgefertigt am 02.12. mit Versicherungsbeginn 15.10???

Auf jeden Fall bitte SOFORT den Versicherungsfall melden.

Sollten hier Unklarheiten auftauchen, kann man immer noch zum Anwalt und gegen die Gesellschaft bzw. den Vermittler vorgehen, sollte er wirklich einen Fehler gemacht haben.

Einen Fehler sehe ich hier aufgrund der lückenhaften Darstellung des Falles jetzt schon: Der Vermittler ist wirklich ins Krankenhaus gekommen und gibt keinen Rat bzgl. der Fallmeldung??? Das kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen........

Bitte also mehr Details. Was für Formulare wurden WANN unterschrieben, was stand in den Antworten der Gesellschaft un wie lauteten diese? Ohne einen vernünftigen zeitlichen und sachlichen Ablauf kann man hier nur raten bzw vermuten...

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Ich arbeite seit 2000 mit nebenberuflichen Verrmittlern zusammen. So lange der Makler gut arbeitet - sprich, die Angebote selbst erarbeitet, die Beratung mit dem Nebenberufler gut klappt und vorher besprochen wird und die Beratungsdokumentation ("Protokoll" nennt man es nicht mehr) vorher schon erarbeitet wurde, kann der Nebenberufler nicht mehr viel falsch machen. Darüber hinaus merkt man ja relativ schnell, inwie weit der Nebenberufler selbst beraten kann. Wichtig sollten bei einer langjährigen Zusammenarbeit folgende Punkte sein:

  • Der Vermittler (Nebenberufler) sollte Anspruch auf eine gute AP im Bereich Leben und Kranken haben. Ich habe hier eine mehr als sehr faire Regelung (80% Vermittler, 20% Makler, jederzeit einsehbar).
  • Der Vermittler sollte vertraglich Anspruch auf eine gute Bestandscourtage (es heisst bei Maklern nicht Provision) haben.
  • Der Makler bekommt eine Bestandspflegecourtage. Auch hieran sollte der Vermittler angemessen beteiligt werden. - Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit sollte die Bestandsregelung geklärt sein. Der Bestand sollte weiterhin an den Vermittler gezahlt werden und nicht nur dem Makler gehören. Es muss hier auch eine Regelung gefunden werden, falls sich der Vermittler nach einer evtl. Trennung nicht mehr um seine Kunden kümmert. Er sollte dann zwar noch Courtage bekommen, jedoch nicht mehr die volle Summe, da der Makler hier die Arbeit UND die Haftung hat.

Wenn eine Regelung in etwa so aufgebaut ist, ist sie für beide Seiten fair. Es mag vielen Kollegen nicht schmecken, aber ich fahre seit einigen Jahren sehr gut mit dieser - für den Vermittler sehr guten- Regelung.

Gruß Finanzmann

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