Frage zur Gewaltenteilung und A.dolf H.itler
Hallo ihr,
ich wollte gerne Wissen ob ich den Zusammenhang so richtig verstanden habe:
30 Januar 1933: A.dolf H. itler wird zum Reichskanzler ernannt. dadurch und durch seine Partei bekommt er die Macht über die gesetzgebende Gewalt
dann:
Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes, dadurch bekommt H.itler auch noch die ausführende Gewalt und hat damit sozusagen die Vollmacht über Deutschland
Ist das so richtig?
Dann würde ich gerne noch Wissen ob es solche Fälle wo 2 Gewalten in einer Person vereint waren sonst irgendwo in der Geschichte gibt.
Viele Grüße
Filf