Beide Angaben betreffen den Motor.

  1. Die Größe des Hubraumes.

  2. Verdichtung ist das Kompressionsverhältnis der verschiedenen Volumina. Das ist der Hubraum also die Fläche der Bohrung mal Hub plus Restvolumen, das ist das, was noch da ist, wenn der Kolben ganz oben ist, im Verhältnis zum Volumen des Verbrennungsraumes.

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Nichts. Diese Frage ist ziemlich sinnentleert. Je nachdem, wer da rauf und runter rennt, ist auch der Fettverbrauch unterschiedlich. Ein Marathonläufer wird kein Gramm abnehmen. Ein richtig dicker Mensch sehr wahrscheinlich auch nicht, aber er wird sich seine Knie ruinieren. Dann ist die Geschwindigkeit ja nicht ganz unwichtig. Ebenso hängt es ganz vom Stoffwechsel ab, der die Energie entweder so bereitstellen kann oder auf Fettreserven zurückgreift etc.

Aber von ner Stunde Treppenlaufen wird man nicht großartig was abnehmen.

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Gar nicht. Genau wie deine vorher gestellte Frage, ist das sehr undurchsichtig. Aber 1. Kann der Mieter den Vermieter nicht aus seinem eigenen Haus klagen. (Auf welcher Grundlage auch?) 2. Kann ein Nachbar nicht einem anderen Nachbarn die Wohnung kündigen, auch nicht mit Rechtsanwalt. 3. Hast du damit sowieso nichts zu tun, weil es, wenn überhaupt eine Verfahren zwischen deinem Nachbarn und dem Vermieter.

Ich wüsste jetzt nicht, inwiefern man da wogegen rechtlich vorgehen will.

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S.H,I.T. Die Highschool GmbH http://de.wikipedia.org/wiki/S.H.I.T._%E2%80%93_Die_Highschool_GmbH

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Definitiv NEIN. Man bekommt dientslich eine Waffe zur Verfügung gestellt und hat diese auch zu nutzen.

Da gibts auch keine Diskussion bezüglich Geldsparerei, mal ganz davon abgesehen, dass da nicht rumgeballert wird.

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Man kann sowas runden. Auf 100m geht man von rund 2000 Vollaststunden aus. Das ist ein Wert, mit dem Vestas arbeitet. An der Küste sind es ca 2500.

Ansonsten kann man das auch einfach ausrechnen. Der Deutsche Wetterdienst bietet eine Windkarte an. Mittels dieser Windkarte hat man schonmal des Windmittel der entsprechenden Region. Nun einfach mit Excel und der Weibullfunktion und den ganzen benötigten Werten wie Geländerauigkeit, Windrauigkeit usw. die Häufigkeit der einzelnen Windstärken ausrechnen. Wenn man nun über die LEistungskurve der E-101 verfügt, kann man die Tabelle einfach erweitern und die Leistungen hinter die Windstärken packen, mit der Häufigkeit multiplizieren und fertig. Somit lässt sich, wenn man es drauf anlegt auch noch der Ertrag inklusive Repoweringbonus, SDL Bonus und so weiter ausrechnen. Ferner könnte man darstellen, wie viel die Anlage überhaupt produzieren darf um möglichst lange den Repoweringbonus zu erhalten.

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Wesentlich interessanter als dieser konventionelle blablakram ist eher die Konzeption: Was für Konzepte gibt es (Horizontal und Vertikalgeneratoren) Wo sind da die Vor und Nachteile? (Stichwort Keine Windnachführung notwendig, ein Blatt läuft immer gegen den Wind) Welche Blattkonzepte gibt es? Dazu vielleicht mal den Widerstandsläufer (das sind die alten Westernmühlen oder auch die Holländermühlen) oder Auftriebsläufer, das sind unsere heutigen modernen Anlagen. Wo liegen da die Vor und Nachteile? (Der Auftriebsläufer kann ja nach Blattzahl wesentlich schneller drehen, als der Wind weht, der Widerstandsläufer hat ein höheres Drehmoment). Bei den Auftriebsläufern wird in Stall, Combistall und Pitchregelung unterschieden. Dann gibt es Anlagen mit und ohne Getriebe ´, wo liegen da vor und Nachteile,... Bedeutende Meilensteine der Windenergie: Da wäre z.B. der Growian, da kann man dann mal schnell recherchieren, warum der nicht funktionierte (funktionieren sollte), Aeolus und Aeolus II sind auch beeindruckende Projekte. Wenn man sich schon auf die Geschichte einlassen will, was arg langweilig ist aber zu einem abgerundeten Referat zumindest kurz dazugehören sollte, dann aber auch wirklich vorne Anfangen. In China wurde die Windenergie schon um rund 2000 v.Chr. genutzt. Sollte reichen, wenn man sich das vernünftig strukturiert zusammenbastelt.

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Ich habe mich nun einen Tag lang weiter durchs Internet geforstet. Die untere Wasserbehörde war da ein gutes Keyword, danke dafür. Wenn ich mir das für den Raum Schleswig-Holstein ansehe (nicht Sylt), dann ist es zwar richtig, dass Fachfirmen respektive Sachverständige zu beauftragen sind, allerdings außerhalb von Wasserschutzgebieten nur für Anlagen mit mehr als 10m³. 4400 Liter enstprechen 4,4m³, somit wäre dort kein Sachverständiger verpflichtend. Hinzu kommt, dass die Tanks selber in einer gemauterten/ gegossenen Wanne aus Beton/Steinen stehen. Selbst wenn sie bei der Demontage Öl verlieren würden, ist eine Gefahr der Grundwasserkontamination verschwindend gering beziehungsweise nicht möglich. Sauberes uns sorgfältiges Arbeiten vorausgesetzt, sollte es da also keinerlei Probleme geben. Einen Entsorgungsnachweis sollte man bei der enstprechenden Annahmestelle bekommen. Zumal ich nicht davon ausgehe, dass ganz normale Kunststofftanks bei der unteren Wasserbehörde gemeldet sind. Hier ein ergänzender Link: http://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/download_internet/Umwelt_Bauen/Wasser_Bodenschutz_Abfall/merkblatt_heizoellagerung.pdf

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