Ich bin gerade unten in die Kneipe runter. Die Musik dort ist so laut, dass mir nach 30 Minuten die Ohren gepiept haben. Mir ist eine Hündin aufgefallen, für die es logischerweise zu laut dort ist. Viele Gäste haben dem sturzbesoffenen Besitzer schon erklärt, dass es für die Hündin zu laut ist und außerdem zu verraucht. Die Kneipe hat keine anständige Abluft und der Rauch steht regelrecht im Raum. Von den Gästen habe ich erfahren, dass der Hundebesitzer schon seit 19 Uhr gestern Abend isn der Kneipe ist.
Die Bedienung der Kneipe unternimmt nichts, da ein stark Betrunkener wohl noch Geld da lassen könnte.
Was kann man da machen? Die Polizei wird wohl nichts unternehmen oder?
Ich habe mal gelesen, dass der Wirt an erkennbar stark alkoholisierte Personen wegen § 28 I Nr. 9 GastG keinen Alkohol mehr ausschenken darf.