would want?
Wenn du schon keine Idee einer richtigen CPU hast (4 GHz ist komplett übertrieben), dann bezweifle ich, dass du die restlichen Komponenten für sone Leistung auswählen kannst.
Also da ist mein Smartphone leistungsfähiger als die Kiste...
Mit 18 ist das deine Sache
http://www.blackmagicdesign.com/de/products/blackmagicproductioncamera4k
Versteh ich auch nich warum das mit Hamachi nicht geht ... -
JOP !!!
nein, gibts wohl kein Impressum. Oder?
Avid http://www.avid.com/de/
JA geht
ja was macht man dann wohl??? reparieren oder neuen einbauen...
Das Schreiben sollte genauso die Anschriften enthalten, wie wenn du es mit der Post verschickst. Du solltest es dann als PDF o.Ä. versenden, damit die Fom beibehalten wird.
40cm!
dann schau doch mal bei deinem Router nach, was du für eine Verschlüsselungsart eingestellt hast und überprüfe den Schlüssel.
Joa W-LAN anschalten und mit dem Handy suchen. Wenn du das WLAN verschlüsselt hast, wäre es noch von Vorteil den Schlüssel zu kennen. Und dann muss dein Router entsprechend konfiguriert sein, dass er das Handy annimmt und ihm eine IP zuweist usw
funktionsfähiges BIOS?
Das kommt drauf an, was du an Steckplätzen imPC hast. goggle doch mal nach dem Datenblatt des PC. Dann können wir dir besser helfen. Denn so kannst du jeden RAM verwenden den du willst.
Bist du bei einer FW in NRW? Wenn JA: In NRW bist du durch das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz von der Schule freigestellt. Es dürfen dir auch keine Nachteile durch den Lehrgang bei der Arbeit oder in der Schule entstehen! Solltest du arbeiten müssen, werden ausfallende Gewinne o.Ä. durch die Geminede ersetzt.
Also: Wenn es sich um einen Notfall handelt, was in deinem beschriebenen Fall Ja so wäre, dann übernimmt die Stadt die Kosten. Und du wirst auch kein Schloss o.ä. bezahlen müssen, denn die Feuerwehr muss nach dem Öffnen der Tür Und deiner Rettung dafür sorgen, dass die Tür wieder verschlossen wird. Das heißt, Sie baut entweder selber einen neuen Schließzylinder ein oder beauftragt einen Tischler o.ä.. Du musst nur selber Zahlen, wenn du selbst der Verursacher bist. Z.b. wenn du dich ausschließt.
Also in NRW ist es so: Das Feuerschutz- Und Hilfeleistungsgesetz berechtigt den Einsatzleiter dazu fremde Grundstücke oder Gebäude ohne jegliche Zustimmung bzw. Absprache mit dem Eigentümer zu betreten, zu sperren usw. Wann dieses nötig ist, entscheidet ganz alleine der Einsatzleiter. Dafür ist er außgebildet Und wird alles korrekt erkunden Und entscheiden.