Hey BlinderOger

Ich würde sagen es kommt darauf an wie du angesehen wirst. Schaut der gegenüber dich mit einen lächeln an oder eher verwundert? Sieht er oder sie dich z.B. noch an wenn Du ihn oder sie anschaust? Wenn ja dann probiere einfach mal zu lächeln und schau was passiert.

Gruß Felix

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Hey Freshbase,

Eltern sind die Aufsichtspersonen des Kindes. Eltern können nur belangt werden wenn die Aufsichtspflicht schwer verletzt wurde. Entstehen jedoch Materialschäden kann es sein das die Eltern dafür aufkommen müssen.

Gruß Felix :)

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