POV: Du hast gerade Arbeit von Frau Ilyitch zurückbekommen
Ja, ohne KWS auf eigenem befriedeten Besitztum erlaubt. Halt aber so verwahren, dass ein Außenstehender nicht auf die Waffe aufmerksam wird (offen führen) und evtl. die Polizei ruft. Wenn du die Waffe einsetzen willst, dann mindestens mit Pfefferkartuschen, die sind zwar nicht so gut wie ein Pfefferspray, aber das beste, was du zur Selbstverteidigung aus einer SSW herausholen kannst. Ich rate dir zu einem langen Revolver oder einer Maschinenpistole (GSG MP40 oder Ekol ASI), weil so der Lauf näher am Angreifer ist, wenn er dich am Tresen bedroht, und er viel vom heißen Pulverdampf aus der Waffe vorne abbekommt (-> kann zu schweren Verbrennungen und Erschütterungen bis auf 30cm Enfernung führen). Das klingt jetzt erstmal vielleicht makaber, birgt aber die größte Wahrscheinlichkeit, den Gegner auszuschalten. Sonst rate ich dir zu einem langen Messer (Machete) oder nem Baseballschläger unterm Tresen, damit kannst du immer noch größeren Schaden anrichten und das wird nicht so streng gesehen und vor Gericht behandelt wie eine "Schuss"waffe.
das ist der Antrag für den großen Waffenschein/ Erlaubnis für scharfe Waffen und nicht der für den KWS